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c) Rohdaten und Templates

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Unerheblich für die Einordnung von personenbezogenen Daten als „biometrische Daten“ i.S.d. Art. 4 Nr. 14 DSGVO ist es, ob es sich bei den fraglichen Daten um Rohdaten, also um exakte Abbildungen des biometrischen Merkmals, oder um Templates handelt.747 Templates werden aus den erfassten Rohdaten extrahiert und enthalten (nur) charakteristische Kennzeichen des jeweiligen biometrischen Merkmals, z.B. Entfernungen zwischen bestimmten Punkten.748 Deshalb benötigt ein Template auch erheblich weniger Speicherplatz als die Rohdaten des biometrischen Merkmals, weshalb die Verwendung von Templates für viele Anwendungen die geeignete Variante ist.

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