Читать книгу DSGVO - BDSG - TTDSG - Группа авторов - Страница 235

XIV. Genetische Daten (Nr. 13) 1. Rechtlicher Hintergrund/Gesetzessystematischer Zusammenhang

Оглавление

380

Der Begriff der „genetischen Daten“ wird in der DSGVO insbesondere in Art. 9 DSGVO verwendet. Demnach handelt es sich bei genetischen Daten gem. Art. 9 Abs. 1 DSGVO um eine besondere Kategorie personenbezogener Daten, deren Verarbeitung besonders strikten Anforderungen unterliegt.728

381

Art. 9 Abs. 4 DSGVO ermächtigt die EU-Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang, für die Verarbeitung genetischer Daten auch noch zusätzliche Bedingungen, einschließlich Beschränkungen, einzuführen oder aufrechtzuerhalten. Von dieser Ermächtigung hat der bundesdeutsche Gesetzgeber insbesondere durch das Gendiagnostikgesetz Gebrauch gemacht.

382

Außerdem wird der Begriff noch in ErwG 34, der Art. 4 Nr. 13 DSGVO näher konkretisiert, und in ErwG 75 verwendet. Dieser (letztere) Erwägungsgrund konkretisiert Art. 32 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung) und nennt den Umstand, dass genetische Daten verarbeitet werden, als einen Faktor, der in diesem Zusammenhang bei der Beurteilung der Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zu berücksichtigen ist.

383

Genetische Daten können zugleich auch biometrische Daten i.S.d. Art. 4 Nr. 14 DSGVO (dazu näher unten Rn. 390) oder Gesundheitsdaten i.S.d. Art. 4 Nr. 15 DSGVO sein (dazu näher unten Rn. 399), Letzteres insbesondere dann, wenn aus den genetischen Daten Aussagen bzw. Wahrscheinlichkeiten im Hinblick auf die Gesundheit (z.B. potenzielle Erkrankungen der betroffenen Person) abgeleitet werden.729

DSGVO - BDSG - TTDSG

Подняться наверх