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2. Begriff der biometrischen Daten

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„Biometrische Daten“ sind nach Art. 4 Nr. 14 DSGVO mit speziellen technischen Verfahren gewonnene personenbezogene Daten zu den physischen, physiologischen oder verhaltenstypischen Merkmalen einer natürlichen Person, die die eindeutige Identifizierung dieser natürlichen Person ermöglichen oder bestätigen, wie Gesichtsbilder oder daktyloskopische Daten.

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Als „Biometrie“ wird die Wissenschaft von der Zählung und (Körper-)Messung an Lebewesen bezeichnet.738 Die biometrische Erkennung durch biometrische Systeme verfolgt dabei das Ziel, mittels automatisierter Messung durch ein spezifisches Merkmal bestimmte Personen voneinander zu unterscheiden.739

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Die Begriffsdefinition der biometrischen Daten in Art. 4 Nr. 14 DSGVO enthält zwei Voraussetzungen:

 1. Es muss sich um Daten zu den physischen, physiologischen oder verhaltenstypischen Merkmalen der betroffenen Person handeln, die mit speziellen technischen Verfahren gewonnen wurden.

 2. Diese Verfahren müssen die eindeutige Identifizierung der betroffenen Person ermöglichen oder bestätigen.

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