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1. Bundesdatenschutzgesetz – Gesetzgebungsprozess

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Die DSGVO wurde am 14.4.2016 vom Parlament beschlossen und ist am 25.5.2018 in Kraft getreten. Der Bundesgesetzgeber hatte daher ein sehr enges Zeitfenster, um diesen grundlegenden Umbruch im Datenschutzrecht der Union im nationalen Recht umzusetzen. Im Herbst 2016 leakte ein erster Referentenentwurf des BMI zur Neuregelung des deutschen Datenschutzrechts. Am 23.11.2016 wurde dann der erste offizielle Referentenentwurf des BMI veröffentlicht,208 der als gemeinsamer Entwurf der Bundesregierung am 1.2.2017 in den Gesetzgebungsprozess eingebracht und am 27.4.2017 vom Bundestag als Teil des DSAnpUG-EU209 und als erstes mitgliedstaatliches Datenschutzgesetz zur Umsetzung der DSGVO verabschiedet wurde.210 Der Bundesrat hat dem DSAnpUG-EU am 12.5.2017 zugestimmt. Gemäß Art. 8 Abs. 1 DSAnpUG-EU trat das BDSG zeitgleich mit der DSGVO am 25.5.2018 in Kraft. Der Prozess zur Anpassung des bereichsspezifischen Datenschutzrechts war damit jedoch noch nicht abgeschlossen. Große Bereiche des fachspezifischen deutschen Datenschutzrechts wurden mit dem (Artikel-)Gesetz zur Umsetzung der RL (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die VO 2016/678 geregelt.211

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