Читать книгу DSGVO - BDSG - TTDSG - Группа авторов - Страница 40

1. Kein Schutz juristischer Personen

Оглавление

14

Die DSGVO schützt nur natürliche Personen.26 Nicht vom Schutzbereich der DSGVO erfasst sind juristische Personen.27 Dies entspricht der deutschen Rechtstradition und der Regelung in § 1 Abs. 1 BDSG a.F. sowie der Regelung in der Vorgängervorschrift des Art. 1 Abs. 1 DSRl. Ein erweitertes Verständnis in der mitgliedstaatlichen Ausgestaltung des Datenschutzrechts ist dadurch aber nicht ausgeschlossen, soweit damit der Schutz natürlicher Personen durch die DSGVO nicht in Frage gestellt wird.28 So hat Österreich bei der Umsetzung der DSRl in seinem Datenschutzgesetz den Schutzbereich auch auf juristische Personen erstreckt (§ 4 Nr. 3 öDSG a.F.). Dieser österreichische Sonderweg wird mit dem neuen österreichischen Datenschutzgesetz zur Ausfüllung der Öffnungsklauseln der DSGVO aber nicht fortgesetzt.

DSGVO - BDSG - TTDSG

Подняться наверх