Читать книгу DSGVO - BDSG - TTDSG - Группа авторов - Страница 350

2. Zweckändernde Weiterverarbeitung

Оглавление

165

Art. 6 Abs. 4 DSGVO nennt Kriterien, nach denen eine zweckändernde Weiterverarbeitung (in der DSGVO auch Zweckänderung und Weiterverwendung genannt) – einschließlich der Übermittlung – zulässig ist. Die Kritik an dieser Regelung ist deutlich. Der mit Absatz 4 geschaffenen Zulässigkeit der zweckändernden Weiterverarbeitung fehle „das systematische Konzept“ und es seien „Sinn und Zweck der Vorschrift mehrdeutig“,285 diese sei eine „zu unterschiedlichen Interpretationen herausfordernde Vorschrift“,286 die als „Aufweichung im Dienste von Big Data“ bezeichnet wird287 und die Zweckänderungen in einem derart weiten Umfang zulässig mache, dass dies einer Preisgabe des in der Europäischen Grundrechtecharta288 enthaltenen Prinzips der Zweckbindung gleichkomme.289 Eine isolierte Betrachtung des Absatzes 4 würde dazu führen, dass die angestrebte Harmonisierung über den Umweg der Zweckänderung „ad absurdum geführt werden könnte“.290

DSGVO - BDSG - TTDSG

Подняться наверх