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II. Allgemeine Voraussetzungen
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Die Informationspflichten des Verantwortlichen aus Abs. 1 und Abs. 2 setzen zunächst einmal voraus, dass es sich bei der Erhebung um personenbezogene Daten handelt, die bei der betroffenen Person „direkt“ erhoben werden.7 Eine Definition, wann es sich um personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung handelt, findet sich in Art. 4 Nr. 1 DSGVO.8