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4. Reformen im Bereich sonstiger Kooperationsformen

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Strukturfondsförderung

Auch wenn – abgesehen von hier nicht darzustellenden Strukturen zur Bewältigung der Eurokrise[225] – keine ganz neuen Formen der Kooperation mehr entstehen, befinden sich die vorhandenen Strukturen in einem permanenten Prozess der Reform. So ergeht 2013 eine neue Strukturfondsverordnung.[226] Sie enthält eine Neubestimmung der Ziele sowie Organisation und Verfahren betreffende Reformen. Neu ist der Erlass eines Gemeinsamen strategischen Rahmens für sämtliche ESI-Fonds.[227] Des Weiteren wird die Kommission ermächtigt, als delegierten Rechtsakt einen Verhaltenskodex für Partnerschaften zu erlassen. Zudem enthält die Verordnung ausführliche Regelungen zu den Verwaltungs- und Kontrollsystemen unter Bezugnahme auf die Haushaltsordnung.

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Haushaltsordnungsnovelle

Auch der Haushaltsvollzug wird neu geordnet.[228] Es wird nunmehr unterschieden zwischen direkter Mittelverwaltung, die auch durch Exekutivagenturen erfolgen kann, geteilter Mittelverwaltung mit den Mitgliedstaaten, welche die Grundlage auch für die Verwaltung der Strukturfondsmittel bildet, sowie der indirekten Mittelverwaltung, die acht Fallgruppen benennt und wodurch die bisherige gemeinsame und dezentrale Mittelverwaltung zusammengefasst werden. Die geteilte Mittelverwaltung wird in ihren Grundzügen in Art. 59 VO (EU, Euratom) Nr. 966/2012 entfaltet. Die Strukturfondsverordnung nimmt darauf Bezug und enthält die nähere Ausgestaltung. Eine erneute Reform der Haushaltsordnung mit Änderungen auch der Strukturfondsverordnungen erfolgte 2018.[229]

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