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b) Migrationsrecht

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Reformen im Bereich Erwerbsmigration und Asyl

Im Bereich der Erwerbsmigration werden einige Richtlinien reformiert[232] und einige neu erlassen, namentlich die Saisonarbeiter-Richtlinie[233] und die Inter-Corporate Transfer-Richtlinie[234]. Im Bereich Asyl ergeht die Dublin III-Verordnung.[235] Sie enthält als Neuerungen u. a. ein Recht des Asylbewerbers auf Information, einen verstärkten Schutz von Minderjährigen sowie einen Mechanismus zur Frühwarnung und Krisenbewältigung. Ebenfalls neugefasst werden die Eurodac-Verordnung[236], die Anerkennungs-Richtlinie[237], die Aufnahme-Richtlinie[238] und die Asylverfahrens-Richtlinie[239], die nunmehr anstelle eines Mindeststandards einen gemeinsamen Standard für die Durchführung von Asylverfahren schafft. Dieses Regelungspaket reagiert auf den wachsenden Migrationsdruck, zeigt sich aber untauglich zur Bewältigung der Flüchtlingskrise im Jahr 2015.[240] Eine Lösung mit dem Ziel einer gerechten Verteilung der Flüchtlinge auf alle Mitgliedstaaten ist nicht in Sicht.[241]

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