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6. Zwischenfazit
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Stand der Integration
Obwohl die Verträge von Amsterdam und Nizza kaum neue Sachbereiche in die Verträge einfügten, hatte das nationale Verwaltungsrecht in den rund zehn Jahren zwischen Amsterdam/Nizza und Lissabon wiederum eine Vielzahl von Neuerungen zu verarbeiten. Stärker noch als bisher zeigt sich die Unionsrechtsordnung in ständigem Reformprozess. Die Vielzahl an Agenturgründungen, bei denen es sich zum Teil um die Institutionalisierung zuvor bestehender informeller Kooperationen handelt, verdeutlicht die massive Ausweitung der gemeinschaftlich zu erledigenden Aufgaben in alle Lebensbereiche hinein.