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bb) Exekutivagenturen
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Exekutivagenturen
Im Zusammenhang mit der Neufassung der Europäischen Haushaltsordnung von 2002 wird erstmals ein einheitlicher Status für Exekutivagenturen geschaffen, d. h. Agenturen, die mit der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden.[149] Sie verfügen über eigene Rechtspersönlichkeit, handeln aber unter der Aufsicht der Kommission. Sitz von Exekutivagenturen können nur Standorte der Kommission sein. Exekutivagenturen verfügen über die Organe Lenkungsausschuss und Direktor. Im Lenkungsausschuss sind jedoch nicht die Mitgliedstaaten vertreten. Vielmehr setzt er sich aus fünf von der Kommission ernannten Mitgliedern zusammen. Die Durchführung der Gemeinschaftsprogramme unterliegt der Kontrolle der Kommission. Auf dieser Grundlage wurden die Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen[150], für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel[151], für Bildung, Audiovisuelles und Kultur[152], für Innovation und Netze[153], für die Forschung[154] und die Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates[155] eingerichtet.