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b) Vergaberecht

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Vergaberechtsreform

Eine Reform des Vergaberechts erfolgte durch das sog. Legislativpaket im Jahre 2004, durch das die bisher getrennten Vergaberichtlinien für öffentliche Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge in einer Richtlinie zusammengefasst wurden.[177] Sie dienen der Verwirklichung der aus den Markfreiheiten fließenden Gebote der Nichtdiskriminierung, der gegenseitigen Anerkennung, der Verhältnismäßigkeit und der Transparenz und kommen ab bestimmten Schwellenwerten zur Anwendung. Mitteilungen der Kommission etwa zur Auslegung des Vergaberechts, zur Berücksichtigung sozialer Belange oder zum wettbewerblichen Dialog spielen eine wichtige Rolle.[178]

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