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d) Energierecht
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Liberalisierung der Energiemärkte
Die Schaffung eines Energie-Binnenmarktes erwies sich als besonders schwierig. Ab 1998 (Strom) bzw. 1999 (Gas) fanden zunächst halbjährliche Treffen der Netzbetreiber unter Beteiligung auch des Energiehandels, der Energieverbraucher und der nationalen Regulierungsbehörden statt.[170] Letztere gründeten im Jahr 2000 einen privatrechtlich organisierten Verband.[171] 2003 werden in zwei Richtlinien[172] und einer Verordnung[173] die Aufgaben der Regulierungsbehörden sowie ihre Pflicht zur Zusammenarbeit untereinander und mit der Kommission geregelt. Gleichzeitig setzt die Kommission die Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für Elektrizität und Erdgas ein[174], um sicherzustellen, dass die Rechtsgrundlagen in allen Mitgliedstaaten einheitlich angewendet werden. Die Gruppe setzt sich aus den Leitern der nationalen Regulierungsbehörden oder deren Vertretern zusammen. Im Jahr 2009 wird diese sog. ERGEG in eine Agentur überführt.[175]