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a) Haushaltsrecht
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Novelle der Haushaltsordnung
Als weitere Auswirkung des Skandals um die Santer-Kommission wird die Haushaltsordnung einer grundlegenden Reform unterzogen.[176] Zum ersten Mal werden die verschiedenen Formen des Haushaltsvollzugs systematisiert (Titel IV Kapitel 2 Art. 53-57). Danach ist zu unterscheiden zwischen einer zentralen Mittelverwaltung, einer mit den Mitgliedstaaten geteilten Mittelverwaltung, einer mit Drittländern durchgeführten dezentralen Mittelverwaltung sowie einer gemeinsamen Verwaltung mit internationalen Organisationen. Die zentrale wie die dezentrale Mittelverwaltung kann auch durch Exekutivagenturen erfolgen. Für die mit den Mitgliedstaaten geteilte Mittelverwaltung regelt Art. 53b die allgemeinen Grundsätze. Danach sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ein effizientes und wirksames System der internen Kontrolle einzurichten. Die Kommission ist aufgrund ihrer Letztverantwortung für den Haushaltsvollzug ihrerseits verpflichtet, Rechnungsabschluss- oder Finanzkorrekturverfahren durchzuführen. Die geteilte Mittelverwaltung findet insbesondere auf die Strukturfonds Anwendung. Einzelheiten der Mittelverwaltung und der Verwendungskontrolle finden sich wiederum in der Strukturfondsverordnung.