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a) Nachhaltigkeit
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Nachhaltigkeit als allgemeines Politikziel
Das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung steigt gemäß Art. 2 EUV und Art. 2 EGV zum Ziel aller Unionspolitik auf[123] und wird als Querschnittsklausel in Art. 6 EGV zusätzlich abgesichert.