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b) Wettbewerbsrecht

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Kartellverordnungsnovelle

Eine konzeptionelle Änderung in Bezug auf die Durchführung der Wettbewerbsregeln[163] erfolgt durch die Neufassung der Kartellverordnung.[164] Sie beseitigt die ausschließliche Zuständigkeit der Kommission für alle Wettbewerbsverstöße mit Relevanz für den Gemeinsamen Markt und ersetzt diese durch ein aus der Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden bestehendes Netzwerk, das die Wettbewerbsregeln des Vertrags in enger Zusammenarbeit anwenden soll. Zu diesem Zweck werden Informations- und Konsultationsverfahren eingeführt. Ist in einem Fall von gemeinschaftsrechtlicher Relevanz eine mitgliedstaatliche Behörde mit dem Fall befasst, können andere ebenfalls betroffene Behörden das Verfahren aussetzen. Die Kommission kann jedes Verfahren an sich ziehen.

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