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b) Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

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Das Subsidiaritätsprotokoll

Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (Art. 5 EGV) werden im Protokoll Nr. 30 konkretisiert.[124] Es enthält ein Begründungserfordernis, eine Anhörungspflicht, statuiert den Vorrang von Richtlinien und verlangt die Achtung von bewährten nationalen Regelungsstrukturen. Die finanziellen Belastungen und der Verwaltungsaufwand für die Behörden und die Wirtschaft sollen so gering wie möglich gehalten werden. Rat und Parlament sind verpflichtet, die Einhaltung der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit zu prüfen.

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