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I. Vom Gemeinsamen Markt zum Gemeinsamen Lebensraum

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Stetige Kompetenzausweitung

Vergegenwärtigt man sich die Entwicklungen von den Anfängen der europäischen Integration bis heute, wird erkennbar, dass die Verwaltungsaufgaben von den Römischen Verträgen über die EEA, die Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza bis Lissabon sich von der Sicherung eines gemeinsamen Marktes zur Sicherung eines gemeinsamen Lebensraums entwickelt haben.[244] Wenn auch in unterschiedlicher Intensität erstrecken sich die Kompetenzen der EU inzwischen auf praktisch alle staatlichen Aufgabenbereiche. Dies wird deutlich in der Rede vom Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Dieser Begriff findet sich zum ersten Mal im Vertrag von Amsterdam 1997. Auch wenn er im Primärrecht eine spezifische Verwendung hat, legt er ein Verständnis nahe, das alle Aspekte staatlicher Aufgabenwahrnehmung umfasst.

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Vordringen in Bereiche staatlicher Erfüllungsverantwortung

Ab dem Vertrag von Maastricht 1992/93 wird ein Vordringen in die Bereiche sichtbar, die der staatlichen Erfüllungsverantwortung zugerechnet werden.[245] So wird mit der gemeinsamen Währung ein zentrales Element staatlicher Zuständigkeit auf die EU übertragen. Zu nennen sind zudem die Intensivierung der polizeilichen Zusammenarbeit, institutionell sichtbar durch die Schaffung von Europol 1999 und Eurojust 2002, die Sicherung der Außengrenzen durch die Schaffung der Europäischen Agentur Frontex 2004 sowie die Entwicklung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Auch die räumliche Verteilung der Agenturen auf die Mitgliedstaaten befördert die Wahrnehmung der EU als gemeinsamem Lebensraum.

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