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IV. Spannungsverhältnisse im Verwaltungsverbund
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Dualismus Union – Mitgliedstaaten
Im Rahmen des europäischen Integrationsprozesses müssen die mitgliedstaatlichen Interessen und das Unionsinteresse fortwährend zum Ausgleich gebracht werden. Die EWG/EG/EU hat hierfür verfahrensrechtliche wie institutionelle Antworten gefunden, insbesondere die Komitologie und die Agenturen.
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Spannungsverhältnis zwischen den Unionsorganen
Hinzukommt ein Spannungsverhältnis zwischen den Unionsorganen selbst, wie am Ringen um die Ausgestaltung des Komitologieverfahrens sichtbar wurde. Insgesamt konnte das Parlament infolge der Stärkung seiner Mitwirkungsbefugnisse seinen Einfluss kontinuierlich ausbauen. Da die Initiativbefugnis fast ausschließlich bei der Kommission liegt, bleibt das Parlament in seinen Möglichkeiten dennoch beschränkt.
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Interessengegensätze der Mitgliedstaaten
Nicht zuletzt gibt es Interessengegensätze zwischen den Mitgliedstaaten. Sie sind überwindbar, soweit im Rat Mehrheitsentscheidungen getroffen werden können, was seit der EEA und dem Vertrag von Maastricht in den meisten Sachbereichen der Fall ist. Ausnahmen bestehen im Bereich der ehemaligen PJZS, der Wirtschafts- und Währungspolitik sowie für einzelne Bereiche der Sozial- und Umweltpolitik. Der Einstimmigkeit bedürfen auch die Beschlüsse im Rahmen der GASP, was eine gemeinsame Außenpolitik bisher unmöglich macht und zunehmend beklagt wird.