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III. Innovationen durch Unionsverwaltungsrecht

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Innovationen

Im deutschen Verwaltungsrecht hat der Einfluss des Unionsrechts in vielen Bereichen zu Innovationen geführt. Im Umweltrecht sind dies etwa die Öffentlichkeitsbeteiligung, die Aktenöffentlichkeit, medienübergreifender Umweltschutz durch Umweltverträglichkeitsprüfung und Verfahrenskoordination sowie der Ausbau von Planungsinstrumenten. Im Produktsicherheitsrecht hat das „neue Konzept“ zu einer neuen Verwaltungsstruktur unter Einbeziehung privater Akteure geführt. In den Bereichen Telekommunikation und Energie hat die Liberalisierung der Märkte deren Regulierung erforderlich gemacht, die in zentralen Bereichen in horizontaler und vertikaler Kooperation ausgeübt wird. Auch die Dienstleistungsrichtlinie hat die Verwaltungsorganisation erheblich beeinflusst. Die unionsrechtlichen Einwirkungen erfassen zunehmend nicht mehr nur das materielle Recht, sondern auch das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsorganisation, während der Einfluss auf das Personal gering bleibt. Viele dieser Innovationen werfen für Deutschland besondere Probleme auf, weil die grundsätzliche Zuständigkeit der Bundesländer für den Verwaltungsvollzug mit der auf den Mitgliedstaat bezogenen Perspektive des Unionsrechts in Einklang gebracht werden muss.

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