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c) Weitere Reformen

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Beihilfenverfahrensverordnung

In fast allen Bereichen zeichnet sich die Rechtsentwicklung durch kontinuierliche Reformen aus. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang die Neufassung der Beihilfenverfahrensverordnung[242], die am Prüfverfahren und an der Verpflichtung zur Rückforderung rechtswidriger Beihilfen nichts Wesentliches ändert, die Kommission jedoch mit zusätzlichen Befugnissen ausstattet, Verjährungsvorschriften einführt und Regelungen zur Zusammenarbeit mit den Gerichten der Mitgliedstaaten enthält.

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Datenschutz-Grundverordnung

Auswirkungen auf praktisch alle Lebensbereiche hatte zudem die Ersetzung der Datenschutz-Richtlinie durch die Datenschutz-Grundverordnung.[243] Mit ihr sollen angesichts der massiven Zunahme des Datenverkehrs im Binnenmarkt die datenschutzrechtlichen Anforderungen unter Sicherung eines hohen Datenschutzniveaus im Sinne von Art. 8 GRCh vereinheitlicht werden. Insbesondere die Verpflichtung zu einer ausdrücklichen Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und diesbezügliche Informationspflichten erforderten umfängliche Anpassungen in den Datenverarbeitungsprogrammen von Behörden und Unternehmen.

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