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Schlaganfall-Alarmzeichen

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Nach wie vor hält sich die Meinung, dass ein Schlaganfall „wie ein Blitz aus heiterem Himmel“ über den Betroffenen heinbreche.

Das ist nur bedingt richtig.

In der Mehrheit der Fälle aber kündigt sich ein drohender Schlaganfall – auch ein Re-Apoplex – vielmals schon Tage bis zu 2-3 Wochen vor dem Ereignis an mit den sogen. „Schlaganfall-Alarm- oder Frühwarn-Zeichen“, den „Apoplex-Yellow bzw. Red-Flaggs“.

Merke:

Die Vorwarnzeichen – Schwindel, Kopfschmerzen; Sehstörungen; Sprach- + Sprechstörungen, Sprachverständisstörung Parästhesien, Lähmungen, allesamt nur kurz dauernd – treten zumeist plötzlich auf, können aber auch sich schleichend verstärken und es können gleichzeitig mehrere der Symptome auftreten!

Bei umgehenderzeitiger und kompetenter Behandlung sind die Folgen eines Schlaganfalls (meist) begrenzbar!

Für die Vorboten für einen Schlaganfall gilt außerdem:

Bei schneller Reaktion auf die Vorboten muss es nicht zu einem Schlaganfall kommen, auch nicht zu einer Transitorisch Ischämischen Attacke (TIA) oder zu einem Prolongierten Reversiblen Ischämischen Neurologischen Defizit (PRIND), als Vorstufen zu einem kompletten Schlaganfall (complete stroke).

Ergo:

„Wehret den Anfängen!

Das gilt unisono sowohl für die ‚Primär-Prävention‘ – also, wenn bisher noch kein Schlaganfall vorgekommen war und auch keine TIA oder eine PRIND – als ganz besonders für die ‚Sekundär-Prävention‘ – also, um nach einem bereits erlittenen Schlaganfall, einer TIA oder einer PRIND weitere zerebrovaskuläre Schadensereignisse zu vermeiden –.

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