Читать книгу GmbH-Recht - Harald Bartl - Страница 146
2. Vollmachten
Оглавление8
Beizufügen sind ferner die Vollmachten iSd § 2 Abs 2 – s auch die dortigen Ausführungen. Sie sind in der Urschrift (beurkundet oder beglaubigt) oder in beglaubigter Abschrift elektronisch einzureichen. Hat bei einem Gesellschaftsvertrag ein gesetzlicher Vertreter eines Dritten mitgewirkt, so ist die Vertretungsbefugnis nachzuweisen (Handelsregisterauszug, Bestellungsurkunde etc) – auch zB bei ausländischen Gesellschaften als Gründungsgesellschafter Heimatregister oder notarielle Vertretungsbescheinigung (Scholz/Veil § 8 Rn 8; auch Pfeiffer Vollmacht und Vertretungsnachweis bei Auslandsbezug im deutschen Handelsregisterverfahren, Rpfleger 2011, Heft 5).