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2. Die Versicherung bei Bareinlagen

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Hinsichtlich der Bareinlagen kommt es darauf an, ob es sich um eine Gesellschaft mit einem Stammkapital unter 50 000 EUR handelt. In diesem Fall muss die Versicherung sinngemäß (zum Inhalt iÜ Scholz/Veil § 8 Rn 20, 24; auch Lutter/Hommelhoff § 8 Rn 9) enthalten:

Beispiel:

„Ich versichere (erkläre, teile mit), dass auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel geleistet ist, auf den Geschäftsanteil des Gesellschafters ist darüber hinaus ein weiterer Betrag von . . . geleistet, so dass auf das Stammkapital 12 500 EUR eingezahlt sind, die endgültig zu meiner Verfügung stehen.“

Wer besonders eindeutig formulieren will, wird hingegen folgenden Wortlaut wählen:

„Ich versichere, dass auf den Geschäftsanteil des Gesellschafters . . . ein Betrag von . . . (ein Viertel), auf den Geschäftsanteil des Gesellschafters . . . (ein Viertel zuzgl . . . EUR), mithin insgesamt 12 500 EUR geleistet sind und endgültig zu meiner Verfügung stehen.

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