Читать книгу Vernehmungen - Heiko Artkämper - Страница 105

3.7.1Die „richtige“ Entscheidung

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310Die gerade genannten Bestrebungen sind allerdings nicht geeignet, die Frage zu beantworten, wann überhaupt eine Entscheidung/ein Urteil „richtig“ ist. Einige denkbare Antworten lauten

–sofern sie/es mit der Wahrheit (welcher?) korreliert,

–alle Verfahrensbeteiligten damit zufrieden (oder gar einverstanden) sind,

–sofern sie/es dem Gesetz entspricht (und in einem gesetzmäßigen Verfahren zustande gekommen ist),

–sie/es richtig begründet ist,

–wenn andere dieselbe Entscheidung/dasselbe Urteil gefällt hätten, bzw.

–sie/es das Ziel gleichmäßigen und der Gleichbehandlung verpflichteten Strafens erreicht.

311Alle Varianten sind mehr als angreifbar und zum Scheitern verurteilt: Tatsachenfeststellungen sind vielen Unwägbarkeiten ausgesetzt, die Soziologen und Psychologen (er)kennen, die aber der Gedankenwelt der Kriminalisten häufig vorenthalten bleiben:6 Begriffe wie „Schulterschlusseffekt“, „bestätigende Informationsverarbeitung“, „Inertiaeffekt“ und „Ankereffekt“ ziehen sich durch das gesamte Strafverfahren und prägen die Entscheidungsfindung. Schünemann hat – was als Arbeitshypothese durchaus tauglich erscheint – die Frage aufgeworfen: „Der Richter im Strafverfahren als manipulierter Dritter?“7

312Auch Sommer widmet sich der Emotionalität der Entscheidungsfindung und zitiert aus dem Erfahrungsbericht eines Schöffen: „Ich habe Urteile mitgetragen, die mir im Gerichtssaal sinnvoll vorkamen, die ich aber eine halbe Stunde später, daheim vor meiner Freundin, kaum mehr rechtfertigen konnte.“8

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