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3.3Wahrheitsfindung
Оглавление283Auf diese Art werden die ersten Grundlagen geschaffen, anhand derer die Ermittlungen fortgeführt werden, die aber auch für den späteren Prozess von elementarer Bedeutung sind. Durch den späteren inhaltlichen Vergleich zwischen den objektiven Umständen und dem jeweilig Wahrgenommenen kann das tatsächliche Geschehen (= Wahrheit) ermittelt werden. Fällt der objektive Bereich weg (wie bei vielen Beziehungsdelikten), kommt es umso mehr darauf an, inhaltlich ausgefeilte Details zur Verfügung zu haben, die in Vernehmungsprotokollen erfasst sind.