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3.2Strukturen
Оглавление277Der Polizeibeamte lernt bereits in einer frühen Phase seiner Ausbildung, zwischen Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zu unterscheiden. Am Anfang aller rechtlichen Betrachtungen steht die Überlegung, mit welcher Zielrichtung eine polizeiliche Maßnahme getroffen werden soll. Hierbei lehnen sich Tätigkeiten mit dem Ziel der Strafverfolgung schon in einer frühen Phase an die Erfordernisse des Strafprozesses an.