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120. Max Heine70

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Juli 1825

Bekanntlich hat man vor dem Doktorexamen und der Promotion die Hälfte der Gebühren, wenn ich nicht irre zehn Louisdor, bei der Anmeldung dem betreffenden Dekan der Fakultät einzuhändigen. Nach dem Examen und vor der Promotion zahlt man die andere Hälfte.

Der Dekan der juristischen Fakultät in Göttingen, zu der Heine gehörte, war damals der hochberühmte Rechtsgelehrte Professor Hugo. Bei ihm meldete sich zum Examen und Promotion Heine, indem er die ganze Summe (zwanzig Louisdor) dem Dekan hinschob.

Professor Hugo aber schob die Hälfte der Summe zurück, indem er sagte: „Erst, mein lieber Herr, müssen wir Sie prüfen.“ Heine schob die Hälfte der Summe wieder zurück, indem er sagte: „Prüfet alles und behaltet das beste.“

[Heine selbst erzählt diese Anekdote in einem Brief an den Philosophen J. H. v. Fichte vom 6. Oktober 1851.]

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