Читать книгу Jugendgerichtsgesetz - Herbert Diemer - Страница 103
1. Allgemeines
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Für die einzelnen Maßregeln der Besserung und Sicherung gelten die jeweils einschlägigen Vorschriften des StGB (insbesondere auch § 62 und § 67 StGB), so dass auf die dazu vorliegende Literatur und die Rechtsprechungsnachweise verwiesen werden kann. Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich auf durch das JGG veranlasste Besonderheiten. Zur verfassungsrechtlichen Problematik der Anordnung von Maßregeln, wenn der Täter nicht therapiefähig ist, eine Behandlung ablehnt oder der Mittel eines psychiatrischen Krankenhauses nicht bedarf, s. etwa Kruis StV 1998, 94.