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3. Verschlechterungsverbot

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Dem Verschlechterungsverbot steht es nicht entgegen, wenn auf Rechtsmittel des Angeklagten neu über die Straffestsetzung entschieden wird und das Gericht dann auf Grund des festgestellten Drogenmissbrauchs die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnet (BGH NStZ 1993, 527 [Böhm]). Zum Absehen von einer Entscheidung nach § 27 s. § 27 Rn. 15.

Jugendgerichtsgesetz

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