Читать книгу Abhandlungen über die Psalmen, Band 1 - Hilarius von Poitiers - Страница 51
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Оглавление„Wer glaubt, sagt er, der wird nicht gerichtet werden.“ Denn wozu ist es nothwendig, den Gläubigen zu richten? Das Gericht tritt nämlich bei zweifelhaften Dingen ein; ist aber die Ungewißheit gehoben, so wird die Untersuchung des Gerichtes nicht mehr erfordert. Und dem zu Folge ist es nicht einmal nöthig, die Ungläubigen zu richten, weil kein Zweifel übrig ist, daß sie ungläubig seyen. Allein nach der Entfernung des Gerichtes über die Gläubigen und die Ungläubigen fügte der Herr die Ursache des Gerichtes, und diejenigen hinzu, welche ein Gericht über sich nothwendig machen. Denn es gibt Einige zwischen den Gottlosen und den Frommen, welche in der Mitte sind, aus Beiden gemischt, doch eigentlich keines von Beiden, weil sie eben dieses aus Beidem geworden sind; solche, welche nicht dem Glauben beigesellt werden dürfen, weil ihnen etwas Unglauben eingeflößt worden ist, und auch nicht dem Unglauben zugetheilt werden können, weil sie auch etwas Glauben besitzen. Denn Mehrere hält die Furcht Gottes in der Kirche zurück; aber ebendieselben lassen sich doch durch die Lockungen der Welt zu Vergehen der Welt reizen. Sie beten, weil sie sich fürchten; sie sündigen, weil sie wollen. Sie nennen sich Christen, weil die Hoffnung der Ewigkeit gut ist; sie thun heidnische Werke, weil die Gegenwart schmeichelt. Gottlos bleiben sie nicht, weil sie Gottes Namen in Ehren halten; gottselig sind sie nicht, weil sie nach Dingen streben, welche mit der Gottseligkeit nichts gemein haben. Und sie müssen das mehr lieben, wodurch sie das, was sie sich nennen, nicht seyn können; weil in Bezug auf das Wollen des Namens das Wollen der Werke stärker ist. Und deßwegen hat der Herr, nachdem er gesagt hatte, daß die Gläubigen nicht werden gerichtet werden, und die Nichtgläubigen schon gerichtet seyen, beigefügt: „Eben daher kommt das Gericht, daß die Menschen, obwohl das Licht in die Welt kam, die Finsterniß mehr liebten, als das Licht.“ Diese also trifft das Gericht, welches über die Ungläubigen schon gehalten, und über die Gläubigen nicht nothwendig ist; weil sie die Finsterniß mehr, als das Licht, geliebt haben, als wenn sie nicht auch das Licht geliebt hätten, sondern weil bei ihnen die Liebe der Finsterniß größer war Denn es pflegt eine Liebe der andern durch Vergleichung vorgezogen zu werden; und daher kommt das Gericht, weil sie, obwohl sie Christum liebten, dennoch die Finsterniß mehr liebten. Diese also werden gerichtet werden, welche weder wie die Frommen nicht gerichtet werden, noch wie die Gottlosen schon gerichtet sind, denn sie trifft das Gericht mehr wegen der vorgezogenen Liebe.