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Und weil oben eine doppelte Person erwähnt wurde, indem es hieß: „Wider den Herrn, und wider seinen Gesalbten;“ so folgte jetzt auch eine zweifache Bezeichnung, nämlich die eines Lachenden und die eines Spottenden. Denn die Herabsetzung des Einen unterscheidet sich nicht von der des Andern, und gleich ist die religiöse Verehrung gegen Beide. Die nämlich kraft der gegenseitig wahren und ächten Natur des Vaters und Sohnes in der Herrlichkeit der Gottbeit Eins sind, die sind auch Eins sowohl bei der Beleidigung durch Verachtung, als auch bei der Bezeugung der Ehrfurcht; und der Eine wird in dem Andern entweder geehrt oder verachtet. Und gerade dieses hat der Herr selbst bezeugt, indem er sprach:58 „Wie der Vater Todte auferweckt und lebendig macht, so macht auch der Sohn lebendig, welche er will. Auch richtet der Vater Niemanden, sondern er hat alles Gericht dem Sohne übergeben; damit sie alle den Sohn ehren, wie sie den Vater ehren. Wer den Sohn nicht ehrt, der ehrt den Vater nicht, welcher ihn gesandt hat.“ Nicht unterschieden wird die Ehre, nicht getrennt die Schmach; gleiche Ehrfurcht wird gegen Beide erwartet, und die Beleidigung des Einen ist Verachtung Beider. Da nun in Einem Beide verachtet werden; so sind sie Beide, welche der Herrlichkeit nach Eins sind in der Gottheit, auch Eins der Ehre nach in der Religion. Und daher sind diejenigen, welche wider den Herrn zusammenkamen, auch wider seinen Gesalbten zusammengekommen; und derjenigen, über welche der im Himmel Wohnende lacht, spottet auch der Herr.

Abhandlungen über die Psalmen, Band 1

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