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Auch der Prophet beobachtete den Sinn dieser Anordnung des Evangeliums, indem er sprach: „Darum werden die Gottlosen nicht in dem Gerichte, und die Sünder nicht in der Versammlung der Gerechten aufstehen.“ Den Gottlosen läßt er, weil sie schon gerichtet sind, kein Gericht mehr übrig; den Sündern aber, welche, wie wir früher in dieser Abhandlung gezeigt haben, von den Gottlosen verschieden sind, sprach er, weil sie müssen gerichtet werden, die Versammlung der Gerechten ab. Denn jene macht die Gottlosigkeit schon zum voraus zu Gerichteten; diese aber hält die Sünde, damit sie gerichtet werden, zurück. Eines Theils wird also die Gottlosigkeit, welche schon gerichtet ist, zu dem Gerichte der Sünder zugelassen, andern Theils haben sich die Sünder, welche gerichtet werden müssen, der Aufnahme in die Versammlung der Gerechten, welche nicht werden gerichtet werden, nicht würdig gemacht.

Abhandlungen über die Psalmen, Band 1

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