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9/11 – Anti-Terror-Gesetze 2001 ff.

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»Nine-eleven« steht für den Terroranschlag in den USA im Jahr 2001. Der Islamismus wurde in der Folge zum neuen Staatsfeind Nr. 1, zu dessen Bekämpfung Folter, Krieg, geheime Foltergefängnisse und verdeckte Kriegshandlungen erlaubt waren.

Dazu zählt auch der de facto permanente Kriegszustand der NATO (mithilfe ständiger Verlängerungen des Beistandsfalles), bei gleichzeitiger Ausweitung von Kriegshandlungen, die keinen Verteidigungsfall zur Grundlage haben (wie zum Beispiel der Einsatz von Killer-Drohnen). Und nicht zu vergessen die grenzüberschreitende Totalüberwachung, die der Ex-NSA-Mitarbeiter Edward Snowden aufgedeckt hat und die das Magazin Der Spiegel einmal treffend als »Die Weltherrschaft der Spitzel« bezeichnete.

In Deutschland nutzte der Sozialdemokrat und Innenminister Otto Schily im Anschluss an den Terroranschlag die Gunst der Stunde, um den »Otto-Katalog I und II« zu schnüren und durchs windelweiche Parlament zu peitschen.

Dazu schreibt Rolf Gössner, Rechtsanwalt und Publizist und seit 2003 Präsident der »Internationalen Liga für Menschenrechte«:

Die »Antiterrorgesetze« von 2002 sind die umfangreichsten Sicherheitsgesetze, die in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte jemals auf einen Streich verabschiedet worden sind – ohne auch nur die Frage zu stellen, ob nicht die bereits geltenden Gesetze zur Bewältigung der Gefahren ausgereicht hätten. Schließlich gab es längst ein ausdifferenziertes System von »Antiterrorregelungen« mit zahlreichen Sondereingriffsbefugnissen für Polizei, Justiz und Geheimdienste. (…) Künftig sollen die Geheimdienste noch mehr Befugnisse bekommen und hochsensible Auskünfte bei Banken, Flug- und Telekommunikationsunternehmen nicht nur zur Terrorabwehr abfragen dürfen, sondern auch schon zur Aufklärung verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Inland, sofern diese einen Gewaltbezug haben oder die Bereitschaft zu Gewalt erkennen lassen oder fördern könnten. Eigenhändige Gewaltanwendung ist nicht erforderlich – womöglich könnten schon Demonstrationsaufrufe gegen Neonazis oder Castortransporte genügen. Mit dem ursprünglichen Zweck der Terrorabwehr hat diese Ausweitung nur noch wenig zu tun; aus geheimdienstlichen Antiterrorinstrumenten mit Ausnahmecharakter werden so Regelbefugnisse des Alltags zur erweiterten »Vorfelderfassung«. (…) Der »Antiterrorkampf« hat sich als ein enormes Umgestaltungsprogramm herausgestellt – ein Programm der Demontage des Völkerrechts, der Menschen- und Bürgerrechte und des demokratischen Rechtsstaats. 46

Der großartige Fernsehfilm »Das Verhör in der Nacht« von Matti Geschonneck lässt die Philosophiedozentin, die verdächtigt wird, einen Terroranschlag geplant zu haben, die Funktion des Islamismus bzw. des Jihadismus erklären:

Die Verdächtige: »Die Jihadisten sind der Vorwand. In Wahrheit stützen sie das System, das sie zu bekämpfen glauben, ohne dass sie das wollen. Ihretwegen wird die Freiheit aller eingeschränkt. Ihretwegen ist jeder verdächtig, der nicht einverstanden ist mit dem Status quo. (…) Sie sind real und bestialisch. Aber sie sind wenige und sie kommen wie gerufen für ein System, das eigentlich unverwundbar ist und wegen ein paar Jihadisten behaupten darf, es wäre bedroht.«

Der Staatsschutzbeamte: »Keine Gefahr?«

Die Terror-Verdächtige: »Autounfälle sind gefährlicher.«

Was ist mit den Einschränkungen der Grund- und Schutzrechte passiert, die einer besonderen Ausnahmesituation gegolten haben sollen?

Die Rechtsanwältin Jessica Hamed, die Klagen gegen die Corona-Maßnahmen vertritt, führte dazu in einem Interview auf Rubikon.news aus: »Deutschland hat mit den sogenannten Anti-Terror-Gesetzen auf den Terroranschlag 2001 reagiert. Damit sicherte sich der Staat weitgehende Eingriffsgrundlagen, mit denen die Überwachungsmöglichkeiten des Staats verstärkt wurden. Eine besonders kritische Maßnahme war hierbei die der Vorratsdatenspeicherung. (…) Die o. g. Gesetze sind befristet, wurden aber größtenteils immer wieder verlängert. Das zeigt, dass der Staat Eingriffsmöglichkeiten, die er sich schafft, höchst ungern wieder zurücknimmt.« 47

Im besagten Interview ergänzt Rechtsanwalt Professor David Jungbluth:

Ein lernwilliger Blick auf die Historie zeigt jedenfalls, wie sich die Rechtslage in ähnlichen »Notstandssituationen« entwickelt hat. Erinnert sei hier an die Gesetzgebungsmaßnahmen nach dem 11. September 2001, die sich auf ein latentes terroristisches Angriffsszenario berufen haben, das Anlass nicht nur für den bis heute andauernden Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan war, sondern auch für Schilys »Otto-Katalog«, in den erhebliche grundrechtliche Einschränkungen Eingang gefunden haben. Auch wenn das Schreckensszenario eines alles überrollenden islamistisch-terroristischen Angriffs auf die westliche Welt bis heute realitätsfremd geblieben ist, haben die einmal beschlossenen Gesetze und die auf ihnen fußenden Maßnahmen weiterhin Bestand, wurden sie zuletzt doch bis 2021 umstandslos verlängert.48

Als man die zahlreichen, über 30 Gesetzesverschärfungen im deutschen Bundestag 2001/2002 verabschiedete, tat man dies angesichts einer außergewöhnlichen Situation. Bereits damals wusste kaum jemand, was alles mit den Gesetzesverschärfungen zum Tragen kommt und ob sie im Detail tatsächlich den Islamismus bekämpfen helfen.

Zu den Verschärfungen in Gesetzespaket I und II gehören unter anderem:

 Die Verschärfung des Vereinsrechtes

 Die Ausweitung des § 129 mit dem Ziel, den Straftatbestand der Bildung/Unterstützung einer terroristischen Vereinigung auch auf ausländische Organisationen auszuweiten (§ 129b)

 Der erweiterte Zugriff auf Bank- und Flugdaten von Verdächtigen

 Die Vorratsdatenspeicherung, die es den Verfolgungsorganen erlaubt, auf Handydaten bei den Providern zuzugreifen

 Die Schaffung einer »Antiterrordatei«, die Polizei und Geheimdienst gemeinsam nutzen

 Die Einschränkung des Post- und Fernmeldegeheimnisses

 Die Verschärfung des Ausländerrechts

Unter dem Eindruck, dass die Welt im Wanken ist, hat man im Deutschen Bundestag zugestimmt und den wenigen mahnenden Stimmen insoweit Rechnung getragen, dass man diese Verschärfungen befristet hat. Nach fünf Jahren sollte geprüft werden, ob die Gesetzesänderungen tatsächlich ihren Zweck erfüllen, um sie gegebenenfalls rückgängig zu machen.

Was ist dann im Überprüfungsjahr 2007 passiert? Nichts – oder doch:

»Durch die Einführung des ›Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes‹ im Januar 2007 wurden sie dann jedoch verlängert und inhaltlich erweitert.« 49

Der Ausnahmezustand nahm die Form eines Normalzustandes an. Genau dieses Faktum lobt auch der Chef des Weltwirtschaftsforums (WEF) Klaus Schwab und versteht dies als Blaupause für die Zukunft: »Überall auf der Welt wurden neue Sicherheitsmaßnahmen zur Norm wie der Einsatz von weit verbreiteten Kameras, das Erfordernis eines elektronischen Personalausweises und das Ein- und Ausloggen von Mitarbeitern oder Besuchern. Damals galten diese Maßnahmen als extrem, aber heute werden sie überall eingesetzt und als ›normal‹ betrachtet.« 50

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