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1. Teil Einleitung › B. Rechtsgrundlagen

B. Rechtsgrundlagen

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Die meisten Vorschriften zum Insolvenzrecht finden sich in der Insolvenzordnung (InsO). Sie ist seit 1.1.1999 in Kraft. Die Paragrafen (§§ 1 bis 359 InsO) sind verständlich geschrieben. Andererseits ist das Insolvenzrecht durchaus kompliziert. Grund ist, dass gerade die Insolvenz eines Unternehmens viele weitere Rechtsgebiete tangiert. So ist das Gesellschaftsrecht mittlerweile eng mit dem Insolvenzrecht verzahnt.[1] Gleiches gilt für das Kreditsicherungsrecht, das hauptsächlich dem Schutz vor dem Insolvenzrisiko dient. Das Sachenrecht entfaltet gerade in der Insolvenz sein Potenzial. Unverzichtbar sind Kenntnisse im Arbeitsrecht, da jede Unternehmensinsolvenz mit einem (massiven) Personalabbau einhergeht. Auch Materien des öffentlichen Rechts, wie das Steuer- und Sozialrecht, spielen in der Insolvenz eine wichtige Rolle. Sind börsennotierte Unternehmen von einer Insolvenz betroffen, muss auch das Kapitalmarktrecht beachtet werden. Zudem führt jede Insolvenz dazu, dass die bestehenden Vertragsbeziehungen auf den Prüfstand gestellt werden (Mietverträge, Kaufverträge, Werkverträge etc.). Daher ist auch immer das Schuldrecht relevant. Nicht selten werden im Vorfeld einer Insolvenz kriminelle Handlungen begangen, so dass auch das Strafrecht immer mehr an Bedeutung gewinnt. Die medienwirksamen Strafprozesse gegen frühere Vorstände von bekannten Unternehmen zeigen diese Entwicklung plastisch auf. Die InsO selbst beinhaltet zum einen das formelle Insolvenzrecht, das den Verfahrensablauf in seinen einzelnen Schritten regelt (das „Insolvenzprozessrecht“). Zum anderen finden sich zahlreiche Vorschriften zum materiellen Insolvenzrecht, das die Auswirkungen auf die Rechtsstellung der Beteiligten beschreibt.[2] Die InsO ist ein junges und modernes Gesetz, das auch strategisches Handeln erlaubt (Insolvenzplanverfahren). Die jüngste Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass der Staat manche Unternehmen nicht einfach der Insolvenz überlassen kann, weil sie „systemrelevant“ sind (too big to fail).[3] Für Banken und Versicherungen gibt es in Deutschland daher ein eigenes Sonderinsolvenzrecht, das hier nicht näher behandelt wird.


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Insolvenzrecht

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