Читать книгу Insolvenzrecht - Irmgard Gleußner - Страница 42
2. Klassisches Regelverfahren oder strategisches Insolvenzplanverfahren
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Im (klassischen) Regelverfahren wird die Verwertung des Schuldnervermögens vom Insolvenzverwalter vorgenommen. Er erhält als „Vollstrecker“ die Verfügungsbefugnis über das gesamte Schuldnervermögen (§ 80 Abs. 1 InsO). Für die Verwertung des Vermögens stehen prinzipiell drei Wege zur Verfügung: die Zerschlagung, die Ausproduktion oder die übertragende Sanierung. Die Suche nach einem Investor (übertragende Sanierung) wird die höchste Priorität haben, da sie im Regelfall am meisten Geld in die Kasse spült.
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Alternativ zum Regelverfahren kann die Befriedigung der Gläubiger aber auch auf Grundlage eines Insolvenzplans erfolgen (§§ 217 ff. InsO). Diesem Instrument liegt die Idee zugrunde, dass das Unternehmen einen Plan hat, die Krise zu überwinden, um am Ende saniert dazustehen. Der (alte) Rechtsträger bleibt bestehen. Die Gläubiger verzichten im Regelfall auf Teile ihrer Forderungen (z.B. auf 50 %) oder werden aus den Erlösen aus der Betriebsfortführung befriedigt. Das Insolvenzplanverfahren wird (weil geplant) auch als strategische Insolvenz bezeichnet. Kumulativ zum Insolvenzplanverfahren kann die Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO) beantragt werden, so dass das Insolvenzverfahren „in Eigenregie“ durchgeführt wird. Statt eines Insolvenzverwalters wird lediglich ein sog. Sachwalter bestellt. Die (alten) Leitungsorgane behalten die Verfügungsbefugnis (kein § 80 Abs. 1 InsO). Der Sachwalter hat lediglich Kontrollfunktion. Da man im Planverfahren (anders als im Regelverfahren) den alten Rechtsträger (den Schuldner) erhalten kann, bedeutet die Insolvenz für ein Unternehmen nicht zwangsläufig das Ende. Mittlerweile dürfen auch Verbraucher vom Insolvenzplanverfahren Gebrauch machen.
Hinweis
Auch wenn das Insolvenzplanverfahren mit der Möglichkeit der Eigenverwaltung nicht Schwerpunkt in der universitären Ausbildung ist, müssen Sie dieses Verfahren unbedingt kennen. Es ist die Chance für Unternehmen, eine Krise „unter staatlichem Schutz“ zu meistern.