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1. Regelverfahren oder Verbraucherinsolvenzverfahren

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Die InsO stellt für insolvente Schuldner verschiedene Verfahrensarten zur Verfügung. Das Regelverfahren wird als „Normalverfahren“ eingesetzt, während das Verbraucherinsolvenzverfahren (§§ 304 ff. InsO) ein spezielles Verfahren für besondere Schuldner („Verbraucher“) ist. Das Regelverfahren trägt das Aktenzeichen IN, das Verbraucherinsolvenzverfahren das Aktenzeichen IK. Die Abgrenzung der beiden Verfahrensarten ist nicht kompliziert.

Insolvenzrecht

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