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1.3.2.2 Präambel der Satzung der Diakonie Sachsen

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Für eine Betrachtung der theologischen Grundlagen der Satzung des Diakonischen Werkes der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens e.V. kommt lediglich die Präambel des genannten Dokuments in Frage. Die sich daran anschließenden Paragrafen sind gegenüber der Präambel ihrem Wesen nach juristischer Natur. Die Präambel formuliert:

„Die Diakonie ist Wesens-Wesensäußerung und LebensäußerungLebensäußerung der Kirche. Sie ist Zeugnis durch Wort und Tat von Gottes LiebeLiebe zur Welt in Jesus Christus. Diakonie ist um das Wohl und Heil der Menschen bemüht, insbesondere dort, wo Menschen in Not und Konfliktsituationen geraten sind. Sie gewährt Hilfe und Beratung und richtet ihr Mühen darauf, die Ursachen von Not aufzudecken und zu beheben oder zu lindern. Das Diakonische Werk der Evangelisch Lutherischen Landeskirche Sachsens e.V. ist seinem ihm von der Landeskirche erteilten Auftrag verpflichtet. Es setzt die Tätigkeit der Inneren Mission und des Hilfswerkes fort.“1

In den ersten zwei Sätzen der Präambel erfolgt eine kurze Anmerkung zum Verhältnis von Kirche und Diakonie. „Diakonie“ wird als „Wesens-Wesensäußerung und LebensäußerungLebensäußerung der Kirche“2 verstanden. Eine Kirche ohne „Diakonie“ wäre nicht denkbar. Inhaltlich wird die „Diakonie“ bestimmt durch den Verweis auf Gottes LiebeLiebe, die sich in Jesus Christus manifestiere und ausdrücke. „Diakonie“ habe die Aufgabe, von dieser LiebeLiebe in zweierlei Gestalt zu zeugen: Einmal durch verbale VerkündigungVerkündigung und einmal durch praktisches Handeln.

Diakonie zwischen Vereinslokal und Herrenmahl

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