Читать книгу Diakonie zwischen Vereinslokal und Herrenmahl - Jan Quenstedt - Страница 62
3.1.1.3 Zu „διάκονος“
ОглавлениеBei den Ausführungen zu διάκονοςδιάκονος unterscheidet Beyer zunächst zwischen zwei Anwendungsbereichen des Begriffs: Einmal einen freieren Gebrauch und einmal den Gebrauch in Bezug auf den „Diakon als AmtsträgerAmtsträger in der Gemeinde.“1 Innerhalb des ersten Bereiches differenziert und skizziert Beyer sieben Verwendungsarten.
Zunächst könne der Begriff einen Bedienenden bei Tisch bezeichnen (vgl. Joh 2,5Joh 2,5.9Joh 2,9). Ebenfalls sei mit dem Begriff die Bezeichnung eines normalen Dienenden, z.B. am Königshof denkbar (vgl. Mt 22,13Mt 22,13). Eine Christin bzw. ein Christ könne ebenso tituliert werden, da sie bzw. er Jesus (vgl. Joh 12,26Joh 12,26) und den Menschen (vgl. Mk 9,35Mk 9,35; Mk 10,43Mk 10,43; Mt 20,26Mt 20,26; Mt 23,11Mt 23,11) diene.2 Außerdem könne ein Mensch auch Dienerin bzw. Diener einer – positiven oder negativen – geistigen Größe sein. Ihr bzw. sein Dienst hätte sodann in jeder Hinsicht einen Einfluss auf die Größe bzw. das Ansehen der in den Dienst stellenden MachtMacht.3
Auch der ApostelApostel könne, so eine weitere Variante, als Diener – entweder Christi (2Kor 11,232Kor 11,23) oder Gottes (2Kor 6,3f.2Kor 6,3f.) – verstanden werden. Damit käme ferner ein Eigentumsverhältnis zum Ausdruck.4 Es seien aber auch diejenigen als Diener Gottes zu bezeichnen, die in der VerkündigungVerkündigung des Evangeliums tätig seien. Als Beispiel dafür könne TimotheusTimotheus (vgl. 1Thess 3,1–31Thess 3,1–3; ferner 1Tim 4,61Tim 4,6) herangezogen werden, aber auch EpaphrasEpaphras (vgl. Kol 1,7Kol 1,7) und Tychikus (vgl. Eph 6,21Eph 6,21; Kol 4,7Kol 4,7) würden als Beispiele für diese Art des Gebrauchs gelten.5 Neben Einzelpersonen sei sechstens auch die ObrigkeitObrigkeit in Ausnahmefällen als von Gott eingesetzte Dienerin für Gott zu verstehen, wie es in Röm 13,1–4Röm 13,1–4 der Fall sei.6 Siebtens diene der Begriff PaulusPaulus als Selbstbezeichnung in Kol 1,25Kol 1,25. Er tituliere sich damit als Diener der Gemeinde, dessen Ziel es sei – gemeinsam mit anderen Dienern – selbige zum GlaubenGlaube zu bringen (vgl. 1Kor 3,51Kor 3,5).7
Neben der soeben skizzierten freien Anwendung des Begriffs konstatiert Beyer eine an ein bestimmtes AmtAmt in der Gemeinde gebundene Verwendung. Diese geschehe zur „feste[n] Bezeichnung des Trägers eines bestimmten Gemeindeamts in der sich bildenden kirchlichen Verfassung als διακονός“8 (vgl. Phil 1,1Phil 1,1; 1Tim 3,81Tim 3,8–13.121Tim 3,8–13). Im Hinblick auf Phil 1,1 sei festzuhalten, dass das so bezeichnete AmtAmt in Verbindung mit dem AmtAmt des EpiskoposEpiskopos stehe und diesem vermutlich – entsprechend seiner Nennung an zweiter Stelle – zu- bzw. beigeordnet sei.9 Tätigkeitsbereiche der so bezeichneten AmtsträgerAmtsträger seien die Verwaltung der Gemeinde und sogenannte LiebestätigkeitenLiebestätigkeit. Diese Aufgaben leitet Beyer von vier Beobachtungen ab. Zunächst lege sich die Herleitung der Aufgaben aufgrund der ursprünglichen Namensbedeutung nahe: dem allgemeinen Dienen und dem TischdienstTischdienst im Speziellen. Darüber hinaus ergeben sich die Aufgaben auch durch die Zuordnung zum EpiskoposEpiskopos, dessen Mitarbeiter die DiakoneDiakon seien. Mit der dritten und vierten Beobachtung orientiert sich Beyer bei der Aufgabenbeschreibung einerseits an einer konkreten Perikope, andererseits am neutestamentlichen Befund in seiner Gesamtheit: 1Tim 3,8–131Tim 3,8–13 gebe an, welche Anforderungen ein Diakon für sein AmtAmt erfüllen muss. Seine Aufgaben würden sich „aus dem, was aus anderen Stellen des NT für GabeGabe und AmtAmt der διακονία zu schließen ist,“10 ergeben. In diesem Zusammenhang weist Beyer darauf hin, dass der Ursprung des DiakonenamtsDiakon nicht in Apg 6Apg 6 zu suchen sei. Vielmehr seien wohl Erfahrungen aus dem bereits bestehenden Diakonat bei der Entstehung der Perikope mit eingeflossen.11
Die Entstehung des DiakonenamtsDiakon sieht Beyer in Verbindung mit der Herausbildung des AmtsAmt des EpiskoposEpiskopos. Aufgrund der engen Zusammengehörigkeit beider ÄmterAmt, sei eine Entstehung des einen AmtsAmt unabhängig von der des anderen nicht denkbar. Damit sei auch eine AbhängigkeitAbhängigkeitsverhältnis verbunden: Der DiakonosDiakonos sei nicht nur Diener der Gemeinde, sondern auch des EpiskoposEpiskopos.12 Entstanden wären diese beiden ÄmterAmt aus einer gemeindlichen Notwendigkeit heraus: „Die schöpferische Kraft des jungen Christentums war stark genug, den Bedürfnissen seines gemeindlichen und gottesdienstlichen Lebens gemäße ÄmterAmt von sich aus zu schaffen.“13
Diese Erkenntnis sei für die Bezeichnung der neu entstandenen ÄmterAmt bedeutsam: Nach Beyer hat sie einen profanen Ursprung, sei aber vom sich formierenden Christentum inhaltlich neu bestimmt bzw. gefüllt worden: „Das junge Christentum hat vorhandene, bisher überwiegend profan gebrauchte, in ihrer Bedeutung noch nicht allzu ausgeprägte Worte aufgegriffen, sie mit den in der Gemeinde sich bildenden Ämtern verbunden und ihnen dadurch einen neuen Sinn gegeben, der so fest mit dem Inhalt der Amtstätigkeit verschmolz, daß alle Sprachen der Welt sie als Fremdworte zur Bezeichnung christlicher AmtsträgerAmtsträger übernommen haben.“14
Aus den profanen Belegstellen für διάκονoς ergebe sich, dass dem Begriff – neben seiner Beschreibung alltäglicher Hilfsdienste – auch eine kultische Dimension inhärent sei, „es eine gelegentliche kultische Betätigung des διάκονοςδιάκονος gegeben hat.“15 „Wenn sich [aber, JQ] aus den Inschriften etwas lernen läßt, so dies, daß der ursprüngliche Sinn des Wortes διακονεῖν bei Tisch bedienen nie ganz verloren gegangen ist.“16 Diese ursprüngliche Wortbedeutung weise darauf hin, dass die Bezeichnung dieses AmtsAmt seinen Ursprung im AbendmahlAbendmahl der Gemeinde habe.17 Im Christentum jedenfalls sei der Begriff „Sinnbild aller liebevollen FürsorgeFürsorge für den Anderen. Darin wurzelt der lebendige Zusammenhang zwischen der ethischen Besinnung über das Dienen in der Gemeinde und dem AmtAmt des Dienens selbst.“18
Beyer erwähnt auch das AmtAmt der weiblichen Diakonisse (Röm 16,1Röm 16,1). Offen bleibe, ob der Begriff in diesem Kontext als feste Bezeichnung eines AmtsAmt oder als Kennzeichen der Dienste jener Frau verwendet wurde. Dennoch ist sich Beyer sicher, „daß sich frühzeitig ein Stand weiblicher Dienerinnen in der Gemeinde herausgebildet hat.“19