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bb) Immaterialität des Vermögensgegenstands
ОглавлениеWeiterhin muss der selbst erstellte Vermögensgegenstand „immaterieller Natur“222 sein. Die Immaterialität ist dabei anhand einer teleologischen Auslegung zu bestimmen.223 Immaterielle Vermögensgegenstände zeichnen sich durch die Eigenschaft aus, unsicher zu sein. Diejenigen Vermögensgegenstände, die diese Unsicherheit nicht aufweisen, sind folglich als materiell einzuordnen.224 Häufig besteht ein Vermögensgegenstand jedoch sowohl aus materiellen als auch aus immateriellen Komponenten. Die BFH-Rechtsprechung hat insoweit Kriterien entwickelt, um die dominierende Komponente zu bestimmen, gemäß der eine Einordnung als immaterieller oder materieller Vermögensgegenstand stattfindet.225 Dient der körperliche Teil des Vermögensgegenstands lediglich dazu, den immateriellen Wert festzuhalten und zu dokumentieren, ist der Gegenstand als immateriell einzuordnen. So werden etwa Computerprogramme in der neueren Rechtsprechung grundsätzlich als immaterielle Vermögensgegenstände gewertet, sofern es sich nicht um Datensammlungen handelt, die „allgemein bekannt und jedermann zugänglich sind“.226 Nichts anderes ergibt sich, wenn man auf ein wirtschaftliches Interesse abstellt. Besteht dieses Interesse vorrangig an der immateriellen Komponente, ist von dem Vorliegen eines immateriellen Vermögensgegenstands auszugehen.227 Eine weitere Einordnung kann anhand der Wertrelation stattfinden. Ist der Wert der materiellen Komponente unwesentlich, wird der Vermögensgegenstand als immateriell qualifiziert. Diese Möglichkeit der Bestimmung des überwiegenden Wertanteils findet erst durch das Ansatzwahlrecht des § 248 Abs. 1 S. 1 HGB seine Berechtigung, denn das Ansatzverbot vor BilMoG gründete gerade darauf, dass immateriellen Gegenständen in vielen Fällen kein eigenständiger Wert zugerechnet werden kann228. Wird hingegen ein immaterieller Gegenstand standardisiert und oftmals vervielfältigt, tritt die immaterielle Komponente hinter der materiellen zurück.229
Die Abgrenzung von materiellen und immateriellen Vermögensgegenständen hat unter Berücksichtigung und Wertung der Gesamtumstände des Einzelfalls zu erfolgen.230 Lediglich wenn eine Abgrenzung der Komponenten nicht möglich ist, ist der Vermögensgegenstand vor dem Hintergrund des Vorsichtsprinzips als immateriell anzusehen.231