Читать книгу Bilanzierung case by case - Jens Wüstemann - Страница 61
c) Zusätzliche (kumulativ zu erfüllende) Kriterien für den Ansatz eines immateriellen Vermögenswerts aa) Kriterium „Wahrscheinlichkeit des Nutzenzuflusses“ (1) Bedeutung und Konkretisierung des Kriteriums
ОглавлениеDie gemäß IAS 38.21(a) geforderte Wahrscheinlichkeit des Nutzenzuflusses aus dem Vermögenswert249 muss auf Basis von „vernünftigen und begründeten Annahmen“ sowie der „bestmöglichen Einschätzung seitens des Managements“ (IAS 38.22) ermittelt werden.250 Vor dem Hintergrund des Objektivierungsprinzips wird dabei „externen substanziellen Hinweisen“ ein „größeres Gewicht“ (IAS 38.23) beigemessen als bspw. internen Einschätzungen.251
Bei einzeln erworbenen immateriellen Vermögenswerten besteht die typisierende Vermutung der hinreichenden Wahrscheinlichkeit des Nutzenzuflusses (IAS 38.25). Dieser Typisierung liegt die Annahme zugrunde, dass der Bilanzierende nur deshalb bereit ist, einen bestimmten Preis für das Gut zu zahlen, weil er einen Zahlungsmittelrückfluss in mindestens gleicher Höhe erwartet. Die gleiche Typisierungsvermutung gilt auch bei im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen immateriellen Vermögenswerten (IAS 38.33).