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3. Prinzip der selbstständigen Bewertbarkeit als weiteres Objektivierungsprinzip a) Prinzip der selbstständigen Bewertbarkeit in den handelsrechtlichen GoB aa) Bedeutung des Prinzips der selbstständigen Bewertbarkeit

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Um dem Objektivierungsprinzip gerecht zu werden, muss ein Vermögenswert selbstständig bewertbar sein,196 wobei sich Greifbarkeit und selbstständige Bewertbarkeit grundsätzlich nicht gegenseitig bedingen197. Das Prinzip der selbstständigen Bewertbarkeit folgt aus dem Einzelbewertungsprinzip198 (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) und verlangt die Abgrenzbarkeit des Vermögenswerts vom Geschäfts- oder Firmenwert der Höhe nach.199 Ist ein vom Geschäfts- oder Firmenwert abgrenzbarer Wert nicht ersichtlich, geht der Vermögenswert in diesem auf.200

Bilanzierung case by case

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