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3. Anwendung auf den Fall a) Feststellung des für das Bilanzierungsproblem der M einschlägigen Standards

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Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Problem der Erfassung von Erträgen (income). Weil es sich bei Beteiligungsverhältnissen nicht um Verträge mit Kunden gemäß der Definition des IFRS 15 handelt und zudem Erträge, die im Zusammenhang mit nach IFRS 9 geregelten Finanzinstrumenten anfallen, vom Anwendungsbereich des IFRS 15 explizit ausgeklammert werden (IFRS 15.5(c)), kommt jedoch der allgemeine Standard zur Erfassung von Erlösen („revenues“) IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ nicht zur Anwendung. Einschlägig für die Erfassung von Erträgen aus Beteiligungen ist grundsätzlich IFRS 9 „Finanzinstrumente“.123

Bilanzierung case by case

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