Читать книгу Bilanzierung case by case - Jens Wüstemann - Страница 27

c) Schließung von Regelungslücken

Оглавление

Anders als im konzeptionell „lückenlosen“ GoB-System wird innerhalb der IFRS von einer Regelungslücke gesprochen, wenn sich für einen bestimmten Sachverhalt in keinem IFRS eine konkret anwendbare Regel wiederfindet. IAS 8 „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler“ bestimmt in diesen Fällen, dass „das Management in eigenem Ermessen darüber zu entscheiden [hat], welche Rechnungslegungsmethode zu entwickeln und anzuwenden ist“ (IAS 8.10). Im Rahmen dieser Ermessensentscheidung ist das Management allerdings – wie auch das IASB bei der Standardsetzung – an die grundlegenden qualitativen Anforderungen des Rahmenkonzepts sowie die dort ebenfalls verankerten allgemeinen Definitionen, Ansatzkriterien und Bewertungskonzepte für Jahresabschlussposten gebunden (IAS 8.10 und IAS 8.11(b)). Berücksichtigungspflichtig sind weiterhin Regelungen in Standards oder Interpretationen, die sich auf ähnliche oder verwandte Sachverhalte beziehen (IAS 8.11(a)). Man wird diesen vermeintlichen Beschränkungen des unternehmerischen Ermessens nicht allzu viel Bedeutung beimessen dürfen. Ursächlich hierfür ist zum einen, dass die Grundsätze im Rahmenkonzept aufgrund ihrer Auslegungsoffenheit und unklaren Gewichtung nicht zur „Ableitung von Einzelregelungen […] im logischen Sinne, sondern nur [zu] einer Überprüfung im Sinne der Aussage, die Einzelregelung erscheint mit dem Rahmenkonzept als nicht gänzlich unvereinbar“121 geeignet sind. Zum anderen sind die IFRS-Regeln zu verwandten Sachverhalten teilweise inkonsistent, sodass dem Bilanzierenden bei der Regelungslückenschließung gewisse Argumentationsspielräume eröffnet werden.

Schließlich hat der Bilanzierende nach IAS 8.12 die Möglichkeit (aber nicht die Pflicht), auf „die jüngsten Verlautbarungen anderer Standardsetter, […] sonstige Rechnungslegungs-Verlautbarungen und anerkannte Branchenpraktiken“ zurückzugreifen, sofern sich kein Widerspruch zum Rahmenkonzept oder anderen IFRS erkennen lässt. In der Bilanzierungspraxis durchaus verbreitet ist der Rückgriff auf die im Vergleich zu den IFRS deutlich detaillierteren US-GAAP.122

Bilanzierung case by case

Подняться наверх