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c) Fehlender Schutzzweck: Konkretisierung von Gewinnansprüchen

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An den Abschluss nach IFRS können im geltenden deutschen Bilanzrecht keine Ausschüttungswirkungen geknüpft werden; dies soll nach dem Willen des Gesetzgebers mittelfristig auch so bleiben.115

Dennoch sind die IFRS faktisch insoweit relevant, als Ausschüttungserwartungen der Aktionäre der Muttergesellschaft nicht losgelöst vom Konzernabschluss der Muttergesellschaft gebildet werden. In einigen EU-Mitgliedstaaten können die IFRS im Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften bereits mit entsprechender Ausschüttungswirkung angewandt werden.116

Bilanzierung case by case

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