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b) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Domain-Namens hinsichtlich des Anwendungsbereichs von IAS 38
ОглавлениеDer Domain-Name fällt weder unter die in IAS 38.2 abschließend aufgezählten Ausnahmen, noch ist er mit den Ausnahmen des IAS 38.3 inhaltlich vergleichbar. Es ist also im folgenden anhand der Definitions- und Ansatzkriterien des IAS 38 zu prüfen, ob der Domain-Name gemäß den IFRS als immaterieller Vermögenswert anzusetzen ist.