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Einführung:
Narrative deutscher Geschichte der frühen Neuzeit

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Die Geschichte Deutschlands stellt den Historiker vor besondere Schwierigkeiten. Die uneinheitliche und häufig turbulente Entwicklung des Landes seit Beginn des 19. Jahrhunderts hat sich kontinuierlich in den Auseinandersetzungen deutscher Historiker mit der Vergangenheit niedergeschlagen. In der Tat ist die deutsche Geschichtsschreibung seit dem 19. Jahrhundert in ungewöhnlich hohem Maß politisch und beeinflusst von Vorstellungen über die historische Identität des deutschen Volkes. Im 19. Jahrhundert spielten Historiker eine herausragende Rolle bei der Bestimmung dessen, was eine Nation sei, und im 20. Jahrhundert führte jeder Bruch oder Neubeginn in der Geschichte der Nation zu einer Neubewertung der nationalen Vergangenheit. Unmittelbar nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und dann noch einmal in den 1930er Jahren sorgte dieser Prozess für einschneidende Veränderungen bei den während des 19. Jahrhunderts entwickelten Interpretationsmustern.

Nach 1945 jedoch wurde die gesamte deutsche Geschichte einer radikalen Revision unterzogen, die viele der bis dahin für gültig erachteten Grundannahmen historischer Forschung in Deutschland infrage stellte. Dieser Prozess, der in der Bundesrepublik einen anderen Verlauf nahm als in der einstigen DDR und der nach der Wiedervereinigung neue Wendungen nahm, hat unsere Sicht auf die Geschichte des Heiligen Römischen Reichs in der Frühmoderne erheblich verändert.

Will man die deutsche Geschichte insgesamt und darüber hinaus die Bedeutung und Gewichtung, die bestimmten Epochen dieser Geschichte zugeschrieben werden, verstehen, muss man unbedingt jene wechselnden Wahrnehmungen berücksichtigen. Wahrscheinlich lässt sich, im Unterschied zu den meisten anderen Nationalgeschichten, die deutsche Geschichte nur verstehen, wenn man die Historiografie früherer Generationen im Auge behält. Mithin will dieses Buch auch zeigen, auf welche Weise deutsche Historiker die Geschichte des späteren Heiligen Römischen Reichs im Kontext ihrer eigenen nationalen Geschichte aufgefasst und wie ihre eigenen geschichtlichen Erfahrungen den Zugang zur frühen Moderne geprägt haben. Die Einführung wird sich darum mit einigen Interpretationen beschäftigen, die sich im Verlauf der letzten zwei Jahrhunderte entwickelt haben.

Thema dieser Arbeit ist die Entwicklung der deutschsprachigen Region Mitteleuropas im Rahmen des Heiligen Römischen Reichs vom späten 15. bis zum frühen 19. Jahrhundert. Um 1500 führten die Reformbestrebungen des späteren Kaisers Maximilian I. zur Entstehung einer neuen Art politischer Ordnung im Reich. Zwar blieben dem Kaiser Erfolge bei seinen finanziellen und militärischen Forderungen versagt, doch markierte die Übereinkunft – der Ewige Landfriede und das zu seiner Erhaltung eingerichtete Reichskammergericht – sowie die ihr folgenden Verhandlungen mit dem Reichstag einen Wendepunkt. Die politische Ordnung war auf einen neuen Weg gebracht, dem sie bis zum Ende des 18. Jahrhunderts folgen sollte.

Die in Deutschland vorherrschende verfassungsmäßige Balance unterschied sich wesentlich von jener, die für die britische, französische oder spanische Monarchie kennzeichnend waren, ähnelte jedoch dem Verfassungssystem des polnisch-litauischen Königreichs oder den föderalen Republiken, die zur gleichen Zeit von den Schweizern oder etwas später von den Holländern hervorgebracht wurden. Im Heiligen Römischen Reich beschrieb die Formel Kaiser und Reich ein duales System, das auf zwei unterschiedlichen, aber vielschichtig miteinander verbundenen Ebenen funktionierte. Auf der einen Ebene entwickelte sich das Reich aus einem auf persönlichen Beziehungen zwischen dem König und seinen adligen Vasallen beruhenden mittelalterlichen Feudal- zu einem eher föderalen System, wobei das Binnengerüst – der König mitsamt Lehnsgefolge – bis zur Auflösung des Reichs 1806 unangetastet blieb. Kaum sonst in Europa war die Autorität des Monarchen so stark begrenzt und so strengen und explizit formulierten Einschränkungen unterworfen.

Sicher sehen Historiker anderer europäischer Länder die Entwicklung der auf Erbfolge beruhenden Monarchien mittlerweile mit relativierendem Blick und heben ihre Schwächen und Beschränkungen hervor.1 Die composite monarchies, die aus ehemals selbstständigen Fürstentümern und Königreichen zusammengesetzte Monarchien Großbritanniens, Frankreichs und Spaniens bestanden aus unterschiedlichen Provinzen, Fürstentümern oder Königreichen, die gegen die Zentralgewalt der Monarchen und ihrer Beamten an ihren tradierten Rechten und Institutionen festhielten.2

Allerdings ist der Fall für Deutschland wiederum etwas anders geartet. Denn hier haben, was die zweite Ebene betrifft, die Fürsten und andere untergeordnete Verbände und Individuen ein viel größeres Maß an Autonomie gegenüber dem Monarchen bewahrt. Und auf dieser Ebene entwickelten sich viele der zentralen Aufgaben des Staates: Besteuerung, Sozialregulierung, Truppenaushebung und so weiter. In manchen größeren Territorien führte dies ab dem späten 15. Jahrhundert zur Herausbildung von Strukturen, die einige deutsche Historiker als Staaten bezeichneten. Der Ausdruck mag angemessen sein, soweit er sich auf die internen Funktionen bezieht, doch blieben diese territorialen Herrscher Vasallen des Kaisers. Sie waren die Oberherren ihrer Völker, besaßen aber keine Souveränität. In ihren Machtbefugnissen waren sie den Gesetzen des Reichs und der kaiserlichen Autorität unterworfen; an den Kaiser als übergeordnete Autorität konnten sich die Untertanen der Fürsten wenden.

Die strukturelle Verfasstheit dieses dualen Systems mitsamt seinen Auswirkungen auf die Entwicklung der deutschen Länder haben Generationen von Historikern jeweils ganz unterschiedlich interpretiert. In der nationalen Tradition des 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde die frühe Neuzeit als Epoche des Niedergangs und Verfalls begriffen.3

Einerseits gab es romantische Vorstellungen von einem mittelalterlich-christlichen deutschen Reich, die in scharfem Kontrast zu den Teilungsvorgängen im Heiligen Römischen Reich und seinem offenkundigen Mangel an universeller Bedeutung nach der Reformation standen. Für viele katholische Gelehrte des 19. Jahrhunderts stellte die Reformation das Ende des mittelalterlichen Universalismus dar. Andererseits beklagten nationalistische Historiker den Niedergang eines angeblich starken mittelalterlichen deutschen Reichs oder Königtums, dem nach 1500 eine Epoche anarchischer Zersplitterung und Uneinigkeit gefolgt sei. Protestantische Historiker wiederum, sei es in Preußen oder anderswo in Deutschland, sahen die Reformation als heroische deutsche Errungenschaft. Immerhin war man sich darin einig, dass in der Zeit um 1500 das Reich endgültig zerfiel. Der angebliche Triumph der Fürsten über den Kaiser und die Durchsetzung des Partikularismus führte im folgenden Jahrhundert zu bitterer Zersplitterung und langwierigen religiösen Konflikten.

Zu Beginn des 17. Jahrhunderts nahmen diese Konflikte internationale Dimensionen an und die deutschen Länder wurden dreißig Jahre lang zum Schlachtfeld. Die Nationalisten sahen im Ende des Kriegs die deutsche Einheit auf dem Tiefpunkt angelangt. Die deutschen Länder waren verheert und ausgeplündert, die Gesellschaft in ihren Grundfesten erschüttert und die Kultur nahezu ausgelöscht. In den Ruinen errichteten, so hieß es, die deutschen Fürsten, keiner mäßigenden Autorität mehr unterworfen, absolutistische Staaten. Der Westfälische Friede, mit dem 1648 die Feindseligkeiten endeten, galt als Magna Charta des Partikularismus: Er schrieb die Rechte der Fürsten ebenso fest wie andererseits die Ohnmacht von Kaiser und Volk.

Die nächsten eineinhalb Jahrhunderte überlebte das Reich, jedenfalls gemäß der traditionellen Lesart, nur als mottenzerfressene Hülle, korrupt und todgeweiht, ein Hohngebilde des einst starken mittelalterlichen Reichs mit seiner universellen Mission. 1918 ging ein junger amerikanischer Literaturwissenschaftler der zweiten Generation an der Universität von Minnesota, der die Schriften deutscher Historiker des 19. Jahrhunderts genau kannte, sogar noch weiter: Er kam zu dem Schluss, dass das Reich nach 1648 keine wirkliche Geschichte mehr gehabt und nur noch seine »elende und bedeutungslose Existenz fortgesetzt« habe, »weil seinen geduldigen und trägen Untertanen die Initiative und vielfach auch die Intelligenz fehlte, die formelle Auflösung zu bewerkstelligen«.4

Dem nationalistischen Mainstream zufolge führten zwei Entwicklungen, die im 18. Jahrhundert ihren Anfang nahmen, aus der Sackgasse heraus. Zum einen erwuchs mit Brandenburg-Preußen eine starke, zur Führerschaft befähigte Monarchie, und damit die Grundlage für die spätere deutsche Vereinigung. Allerdings verlief der Prozess langsam. Selbst Friedrich dem Großen gelang es nicht, die deutschen Herrscher im Fürstenbund der 1780er Jahre zusammenzuschließen. Seine Nachfolger retteten Deutschland in den Kriegen gegen Napoleon, doch selbst ihr Appell an die nationale Einheit blieb letztlich wirkungslos, sodass spätere Herrscher und Staatsmänner den Faden wieder aufnehmen mussten. Zum Zweiten erlebte das 18. Jahrhundert angeblich den tatsächlichen Beginn einer genuin nationalen deutschen Kultur, die sich anfänglich in unpolitischer Distanz zum Staat als kosmopolitischer Idealismus entwickelte, allmählich jedoch durch Auseinandersetzung mit der Französischen Revolution und Napoleon politisiert wurde. Diese beiden Entwicklungsstränge, so der nationalistische Mainstream, fanden im Nationalstaat von 1871 zueinander, und damit war der Anschluss an die im späten Mittelalter abgerissene Nationalgeschichte der Deutschen wiederhergestellt.

Diese Sichtweise konnte, in diversen Variationen und mit unterschiedlichen regionalen (z.B. preußischen oder süddeutschen) oder religiösen (protestantischen oder katholischen) Tönungen, bis 1945 unwidersprochene Vorherrschaft behaupten. Auch nichtdeutsche Historiker eigneten sich diese Sichtweise an, was nicht zuletzt auf den Einfluss von James Bryces klassischer Darstellung des Heiligen Römischen Reichs zurückzuführen ist. Das Werk erschien zuerst 1864 und steht erkennbar im Bann Rankes und seiner Zeitgenossen.5 Bezeichnenderweise widmete Bryce nur 28 Seiten, etwa 16 Prozent des Textes, den letzten drei Jahrhunderten des Reichs. In der sechsten (überarbeiteten und erweiterten) Ausgabe von 1906 erhielt die Entstehung des neuen deutschen Reichs im 19. Jahrhundert ebenso viel Raum wie die Darstellung des Reichs in der frühen Neuzeit.

Natürlich gab es zu der, wie man sagen könnte, »offiziellen« preußisch-deutschen Interpretation der Vergangenheit, die in hohem Maß auch von nichtpreußischen deutschen Protestanten vertreten wurde, Alternativen, die jedoch nie Prominenz erlangten. In den ersten Jahrzehnten nach 1815 entstand eine Vielfalt von katholischen und österreichischen Darstellungen deutscher Geschichte, die jedoch auch die allgemeine Auffassung von der Geschichtstragödie nach 1648 teilten, wiewohl sie dazu neigten, den »nichtdeutschen« Charakter Preußens hervorzuheben.6

Allerdings konzentrierten sich die österreichischen Historiker zunehmend auf ihre eigene »nationale« Geschichte, der gegenüber das Reich eher an den Rand rückte.7 Nur wenige verfolgten weiter eine »gesamtdeutsche« Perspektive, in der das frühneuzeitliche Österreich Teil jenes im Heiligen Römischen Reich eingeschlossenen »Deutschlands« war. Nach dem Zusammenbruch von Österreich-Ungarn 1918 wurde diese Sichtweise im Kontext von Diskussionen um die Vereinigung von Deutschland und Österreich und insbesondere um den »Anschluss« von 1938 politisch kontrovers diskutiert.8 Bezeichnenderweise wurden in dieser Epoche von österreichischen Gelehrten wie Heinrich von Srbik (*1878, †1951) wichtige Arbeiten über das frühneuzeitliche Reich publiziert.9

Nach dem Ende des »Dritten Reichs« neigten österreichische Historiker erneut dazu, die deutsche Dimension ihrer Geschichte zu marginalisieren. Die Tatsache, dass der letzte Kaiser des Heiligen Römischen Reichs, Franz II., 1804, also zwei Jahre vor der Auflösung des Reichs, den neuen Titel eines Kaisers von Österreich annahm, war für die österreichische Geschichtsschreibung von entscheidender Bedeutung und wirkte sich auch auf die Historiografie des Reichs allgemein aus. Die Erforschung der Vorgeschichte der österreichischen Monarchie führte zu einer Konzentration auf jene Faktoren, die ab dem frühen 16. Jahrhundert eine Unterscheidung Österreichs vom übrigen Heiligen Römischen Reich begünstigten. Die Frage, ob Österreich irgendwann einmal das Reich »verlassen« habe, wird im Rahmen dieser Arbeit immer wieder auftauchen.

In anderen deutschen Ländern außerhalb von Preußen entwickelten sich nach 1806 vergleichbare Interpretationen des Heiligen Römischen Reichs.10 Entscheidend war hier, dass im ersten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts neue souveräne Staaten entstanden, zu deren hauptsächlichen Ziele es gehörte, sich der Oberherrschaft des Kaisers zu entledigen. Sofern sie dazu in den Jahren nach 1801 mit Napoleons Hilfe in der Lage waren, erwarben sie ausgedehnte Ländereien zur Befestigung ihrer neuen Existenz als souveräne Staaten des Deutschen Bundes nach 1815. Diese Aneignung neuer Gebiete und damit auch weiterer Untertanen ging einher mit der Bildung einer neuen historischen Identität. Man entfernte die kaiserlichen Herrschaftssymbole von den öffentlichen Gebäuden und gab Straßen und Plätzen in den Städten neue Namen. Die Geschichtsschreibung sprach nun auftragsgemäß von einem »Reich Württemberg« oder einem »Reich Bayern«; es war die Historiografie unabhängiger Staaten statt von Territorien, die dem Heiligen Römischen Reich untergeordnet gewesen waren. In den nach 1815 neu entstandenen deutschen Staaten wurde das vergangene Reich häufig nur als Hindernis auf dem Weg zum modernen politischen Staatswesen im Deutschen Bund verstanden.

Angesichts der Katastrophe des »Dritten Reichs« wandte sich die deutsche Geschichtsschreibung nach 1945 ganz bewusst gegen die Tradition des Nationalstaats und unterzog nach und nach einige historische Mythen der Vergangenheit einer Revision.11 Es schälte sich eine neue Sichtweise heraus, deren Implikationen heute noch erforscht und bearbeitet werden. Dabei hat sich der Blick auf die Geschichte des Heiligen Römischen Reichs grundlegend gewandelt.

So ist die Überzeugung, es habe zwischen dem 11. und dem 13. Jahrhundert ein starkes Reich gegeben, mittlerweile weitgehend revidiert worden. Des Weiteren haben Spezialisten für das späte Mittelalter wie Peter Moraw die traditionelle Interpretation des 14. und 15. Jahrhunderts als Epoche des Verfalls und Absinkens in die Anarchie ebenfalls einer kritischen Prüfung unterzogen.12 Er ist dabei zu völlig gegenteiligen Ansichten gelangt: In dieser Epoche habe sich, so heißt es bei ihm, die Binnenstruktur des Heiligen Römischen Reichs in einem langwierigen Prozess der »Verdichtung« von Regierungsformen und Kontrollmechanismen erst herausgebildet und verfestigt, und zwar auf der Ebene der kaiserlichen Institutionen wie auch in den Ländern der bedeutenderen Vasallen des Reichs. Hier wie dort habe der Prozess gegen Ende des 15. Jahrhunderts ein kritisches Stadium erreicht, das in einer Reformbewegung gipfelte, in der sowohl Kaiser Maximilian I. wie auch die Fürsten zugleich unterschiedliche Interessen und mehr oder weniger ein gemeinsames Ziel verfolgten.

Der aus dieser Reformbewegung um 1500 resultierende Kompromiss bildete den Rahmen für die nächsten 300 Jahre. Auch hier haben die Forschungen von Gelehrten wie Hanns Hubert Hoffmann, Karl Otmar von Aretin, Gerhard Oestreich, F. H. Schubert, Heinrich Lutz und Volker Press für eine neue Sichtweise gesorgt.13 Im Unterschied zu den umfassend-systematischen Kompendien von Rechtsgelehrten des 18. Jahrhunderts wie Johann Jakob Moser und Stephan Heinrich Pütter, die das Reich als statisches System betrachteten, sieht die moderne Geschichtsforschung darin ein dynamisch sich entwickelndes politisches System. Zwar bewahrte es einerseits seinen mittelalterlich-feudalen Charakter wie auch das vom Mittelalter überkommene Erbe des Dualismus zwischen Kaiser und Reich (das heißt den kaiserlichen Ländern), entwickelte sich andererseits aber als ein System mit politischer Verfassung. Demzufolge hat das Reich in den letzten 300 Jahren seiner Existenz keineswegs stagniert, sondern eine bemerkenswerte Reihe von Veränderungen durchlaufen.

Es mag paradox erscheinen, dass all jene Ereignisse, in denen vorherige Historiker Meilensteine des Abstiegs erblickten, tatsächlich vielschichtige Ursachen für den Wandel darstellten. Die Reformation führte zu religiös motivierten Teilungen, beförderte aber zugleich die Suche nach einem verfassungsmäßigen modus vivendi, der das politische Gemeinwesen bewahren sollte. Der mit dem Augsburger Religionsfrieden 1555 erzielte Kompromiss war unangemessen, weil er zu weiteren Auseinandersetzungen führte, aber er sorgte auch für neue Formen der Koexistenz. Der Dreißigjährige Krieg war ein vorwiegend auf deutschem Boden ausgetragener europäischer Konflikt und zugleich eine durch den Krieg verschärfte Verfassungskrise des Reichs. Im Westfälischen Frieden wurde die 1555 erreichte Verfassungsordnung neu ausgehandelt und der Rahmen für die nächsten 150 Jahre abgesteckt. Auch hier sahen vorherige Historiker nur Erkrankung und Stagnation auf dem Weg zu vollständigem Stillstand, während neuere Forscher ein System erblickten, das in vielerlei Hinsicht effektiv war, insofern es zu einer europäischen balance of powers ebenso beitrug wie zur Stabilisierung der deutschen Territorien und ihrer Bewohner.

Zweifellos wurde das nach 1648 hergestellte Gleichgewicht durch die Entwicklung der Vormachtstellung Brandenburg-Preußens im Norden erheblich bedroht. Die ehrgeizigen Bestrebungen der Hohenzollern, vor allem Friedrichs des Großen zwischen 1740 und 1786, zielten über die traditionellen Formen der deutschen Territorialregierungen hinaus auf Souveränität, nicht auf Oberherrschaft. Dennoch wurde das Reich dadurch nur implizit bedroht, seine Auflösung nicht de facto betrieben. Zudem wurden Preußens Bestrebungen durch eine vergleichbare Entwicklung in Österreich konterkariert. Möglicherweise hat Joseph II. die Reichsverfassung sehr viel radikaler und offener angegriffen als Friedrich II. es jemals tat. Allerdings blieben die Bemühungen beider Herrscher erfolglos: Das Reich wurde durch die revolutionären Armeen Frankreichs und durch Napoleon zerstört. In dem entstehenden Machtvakuum erlangten nicht nur Österreich und Preußen, sondern auch große Länder wie Baden, Bayern, Hessen und Württemberg volle staatliche Souveränität.

Diese endgültige Verwandlung des Reichs wird in den Schlusskapiteln analysiert. Meine Einschätzung hebt diverse Kontinuitäten hervor, die die frühneuzeitliche Epoche mit der Moderne verbinden: Das moderne Deutschland ging auf unterschiedlichen Wegen aus dem Heiligen Römischen Reich hervor, durch dessen Institutionen und historische Erfahrungen es zugleich geformt wurde. Allein das Vorhandensein solcher Kontinuitäten reicht aus, um all jene negativen Interpretationen der letzten drei Jahrhunderte des Reichs, die sich der nationalistischen Tradition der deutschen Geschichtsschreibung verdanken, ad acta zu legen.

Nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 hat sich die Aufmerksamkeit auf vier Themenbereiche konzentriert. Zum einen plädierten manche Historiker, allen voran Georg Schmidt, dafür, das Reich als Staat zu betrachten, der in mancher Hinsicht in Personalunion regierten Monarchien (composite monarchies) wie Großbritannien und Frankreich vergleichbar war, sich von ihnen aber darin unterschied, dass es ihm gelang, Mechanismen zur Vermeidung von religiös motivierten Bürgerkriegen oder revolutionären Aufständen zu entwickeln.14 Zum Zweiten wurde von anderen Forschern hervorgehoben, dass die deutsche Geschichte europäische Geschichte sei. Sie betonen die Funktion des Reichs als Garanten von Gesetz und Ordnung im Zentrum Europas oder hegen die Vorstellung, dass das Reich mit seinen Kreisen eine Art Vorläufer der Europäischen Union ist.15 Zum Dritten haben Georg Schmidt und andere auch die nationale Dimension der frühneuzeitlichen deutschen Geschichte betont und erneut auf die patriotischen Traditionen im Reich selbst verwiesen.16 Zum Vierten schließlich ließ sich eine Tendenz erkennen, auf die in vielfacher Hinsicht relative Modernität des frühneuzeitlichen Reichs abzuheben: Ein Beispiel ist der zwischen 1555 und 1648 währende religiöse Friede, der auch gewöhnlichen Untertanen gewisse Rechte hinsichtlich ihres Glaubens und ihres Besitztums einräumte; ein anderes Beispiel ist die Übertragung legislativer Befugnisse an die Regionen und die Entwicklung interterritorialer Zusammenarbeit in Sachen Sozial- und Wirtschaftspolitik.

Diese neuen Sichtweisen wurden häufig kontrovers diskutiert.17 Manche Kritiker wenden ein, dass der Staatsbegriff allzu weit ausgedehnt würde, andere halten die Perspektive des Reichs als Vorläufer der EU für eine unhistorische Idealisierung.Wieder andere sträubten sich gegen die Vorstellung, es habe in einer ihrer Ansicht nach pränationalen Epoche bereits so etwas wie Patriotismus oder Nationalismus gegeben. Und Kritikern, die das Reich für antiquiert und anachronistisch halten, muss jeder Hinweis auf dessen mögliche Modernität als absurd erscheinen.

Trotz alledem haben diese neuen Ansätze unzweifelhaft reale und als solche von vielen Kommentatoren des 18. Jahrhunderts anerkannte Eigenschaften des Reichs beleuchtet.Vor allem aber haben sie die Aufmerksamkeit einer neuen Generation von Historikern auf die Geschichte des Reichs gelenkt und während der letzten zwei Jahrzehnte einen wahren Forschungsboom ausgelöst, der sich auf praktisch alle Aspekte der Reichsgeschichte in der frühen Neuzeit erstreckt.

Die jüngeren Ansätze in der Erforschung der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte jener Epoche haben auch zu einer neuen Einschätzung der letzten Jahrhunderte des Reichs geführt. Zwar gibt es für diese Ära eine lang währende, bis ins 19. Jahrhundert zurückreichende Forschungstradition, doch hat auch hier die nach 1945 einsetzende Zurückhaltung in puncto Nation und Staat die Fokussierung der Interessen beeinflusst. Zum Teil ist die neue Wahrnehmung der frühneuzeitlichen Gesellschaft und ihrer Entwicklung das Resultat auch der Auseinandersetzung mit Argumenten, die marxistische Historiker der DDR nach 1949 vortrugen. Sie gingen davon aus, dass Deutschland um 1500 eine – allerdings fehlgeschlagene – »frühbürgerliche Revolution« erlebt habe. In dieser Interpretation spielte das Reich eine rein negative Rolle.18 Als das Reich seine Blütezeit erlebte, verhinderten Universalismus und die Bindung an das Papsttum die nationale Entwicklung; in der Epoche des nachmittelalterlichen Niedergangs wurden die deutschen Gebiete zum Schauplatz europäischer Kriege, während zugleich das erneute Erstarken des Feudalsystems der Entstehung eines bürgerlichen Kapitalismus im Weg stand.

In diesem Zusammenhang galt die Reformation als Ausdruck einer gesamtgesellschaftlichen Krise. Luthers Protest richtete sich gleichermaßen gegen Rom wie gegen den Feudalismus. Sein Scheitern und die Niederlage der aufständischen Bauern öffnete der Refeudalisierung der Gesellschaft Tür und Tor. Der Sieg der Fürsten und ihre politische Beteiligung an den religiösen Auseinandersetzungen wie auch an den europäischen Machtkämpfen führten zur Katastrophe des Dreißigjährigen Kriegs. In den Ruinen des verwüsteten Deutschlands konnten die Fürsten mit dem Aufstieg des Absolutismus ihre Macht erneut befestigen; er war die letzte vormoderne Gestalt der Feudalordnung. Erst im 18. Jahrhundert, so hieß es, entwickelten sich allmählich die wirtschaftlichen und sozialen Grundlagen für die Entstehung des Kapitalismus. Die fortschrittliche, antifeudale Ideologie der Aufklärung warf der alten Ordnung den Fehdehandschuh hin, ohne sie überwinden zu können. So sollte das Ausbleiben einer Revolution à la française fatale Folgen zeitigen, weil dadurch die Entstehung einer besonders aggressiven Form von Kapitalismus und Imperialismus begünstigt wurde.

Einerseits hatte die ungeschminkt doktrinär vorgetragene Theorie einer fehlgeschlagenen »frühbürgerlichen Revolution« samt ihren langfristigen Folgen keinen bedeutsamen Einfluss auf die Interpretation der frühneuzeitlichen Geschichte Deutschlands. Andererseits gab sie jedoch den Anstoß für die Erforschung der sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhänge. Außerdem gab es parallel dazu ab Beginn der 1960er Jahre in der Bundesrepublik ein neu erwachtes Interesse an der Wirtschafts- und Sozialgeschichte, das von der Geschichtsschreibung in der DDR Impulse empfing und ebenso sich kritisch mit ihr auseinandersetzte. In der Bundesrepublik legte man den Forschungsschwerpunkt vor allem auf die Untersuchung der wirtschaftlichen Grundlagen der Gesellschaft, der Sozialstruktur der deutschen Länder, ihrer Höfe und Regierungen, der Entwicklung und Funktion der Städte und Ortschaften sowie der Rolle der nichtadligen Gruppen (insbesondere der theologisch und juristisch gebildeten und ausgebildeten Bürger). Nicht zuletzt ging es auch um die Frage, ob der »gemeine Mann« das passive Opfer einer fehlgeschlagenen Revolution war oder eher als an der Entwicklung der deutschen Länder aktiv Beteiligter, sei es als Bürger, Adliger oder Fürst, verstanden werden müsse.

Zwei neuere Arbeiten beziehen solche sozial- und wirtschaftshistorischen Forschungen auf eine umfassendere Darstellung der deutschen Geschichte. Peter Blickles 2003 veröffentlichte Geschichte der Freiheit vom späten Mittelalter bis zum frühen 19. Jahrhundert verbindet die langjährige Erforschung des bäuerlichen Widerstands mit Einblicken in frühneuzeitliche Diskurse über Freiheit sowie Regierungs- und Gesellschaftskonzeptionen.19 Thomas Bradys Geschichte Deutschlands zwischen 1400 und 1650 erschien gerade, als das vorliegende Werk fertiggestellt war. Sein zentrales Interesse gilt der Reformation und ihren Auswirkungen auf die deutsche Gesellschaft und Politik. Bedeutsam ist, dass Brady den Beginn auf das Jahr 1400 legt, denn damit betont er die lange soziale und religiöse Vorgeschichte der Reformation. Mit dem Schlussdatum 1650 will Brady zeigen, dass von den vielen Optionen, die in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts noch offen waren, sich nun keine mehr verwirklichen ließ.20

Das frühneuzeitliche Reich, einst eine ziemlich vernachlässigte Periode der deutschen Geschichte, gehört jetzt zu den boomenden Forschungsgebieten. Damit ist auch der Blick auf diese Epoche differenzierter geworden. Das konventionelle Bild einer zurückgebliebenen, unterdrückten und bildungsarmen Gesellschaft ist durch die kritische Erörterung jener Kriterien, mittels derer Zurückgebliebenheit definiert wird, infrage gestellt worden. Zweifellos gab es rückständige Gebiete, in denen sich wenig oder gar nichts änderte, deren Regierungen sich durch Inkompetenz und tyrannische Rohheit auszeichneten. Jedoch gilt die Tatsache, dass sich in den deutschen Territorien weder ein Nationalstaat herausbildete noch ein revolutionärer Wandel stattfand, nicht mehr notwendigerweise als Zeichen einer allgemeinen Zurückgebliebenheit.

Als sehr viel problematischer erwies sich die Darstellung der geistigen und kulturellen Dimensionen dieser Epoche. Bis zu einem gewissen Grad zeigt sich darin, welche Abgründe im deutschen Universitätssystem zwischen Fächern wie Geschichte, Theologie, Philosophie und Literaturwissenschaft klaffen. Ähnliches gilt übrigens für das britische Bildungssystem. Allerdings schlägt sich darin auch das Beharrungsvermögen traditioneller historischer Darstellungen innerhalb dieser Fächer nieder. Insgesamt betonten sie die Bedeutung der Reformationsperiode und des 18. Jahrhunderts, während sie die dazwischenliegenden eineinhalb Jahrhunderte völlig unterbewerteten. Erst in den letzten zwei Jahrzehnten haben modernere Untersuchungen damit begonnen, ein neues Geschichtsbild dieser Epoche zu entwerfen.

In der Theologie ging man lang davon aus, dass die Errungenschaften Luthers und seiner Zeitgenossen alles Folgende bis zur Aufklärung in den Schatten gestellt hätten. Hier hat die von Martin Brecht et al. herausgegebene monumentale Studie zur Geschichte des Pietismus in umfassender Weise eine Lücke geschlossen.21 Die Beiträge in diesem Handbuch beleuchten nicht nur die vielfältigen Ursprünge des Pietismus im 16. und frühen 17. Jahrhundert, sondern auch seine zahllosen Verzweigungen, die für die Entwicklung des Protestantismus nicht nur in Deutschland im späteren 17. und im 18. Jahrhundert entscheidend waren.

An den Universitäten wurde die vorkantische Epoche der Philosophie lange Zeit höchst stiefmütterliche behandelt; vielfach bezweifelte man sogar, dass es damals überhaupt in Deutschland ein eigenständiges politisches und sozialphilosophisches Denken gegeben habe. Siegfried Wollgasts bemerkenswerte Studie zur Entwicklung der Philosophie von 1550 bis 1650, veröffentlicht 1988 in der DDR, blieb lange Zeit unbeachtet.22 Erst vor Kurzem haben Gelehrte wie Howard Hotson und Martin Mulsow damit begonnen, das Gelände neu zu vermessen und viel versprechende Alternativen zu den überkommenen Meistererzählungen, die sich auf die großen Texte der kanonischen Denker konzentrierten, zu entwickeln.23 Eine unentbehrliche Grundlage für weitere Forschungen bilden auch die Handbücher zur Entwicklung der deutschen Philosophie im 17. Jahrhundert, die Bestandteil von Friedrich Ueberwegs Grundriss der Geschichte der Philosophie (1863–1866) sind, jenes dreibändigen Klassikers aus dem 19. Jahrhundert, der jetzt neu herausgegeben wird.24

Auch in der Literatur- und Kulturwissenschaft hat man sich lange auf die Aufklärung und die Goethe-Zeit, die Anfänge der literarischen Moderne in Deutschland, konzentriert. Demgegenüber gilt die frühneuzeitliche Periode häufig als zugleich ein Anfang und ein Ende, ohne Vermittlung zwischen den Polen. In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts finden wir eine brillante humanistische Kultur, deren allmähliches Verlöschen eine Leere hinterließ, die erst wieder ab der Mitte des 18. Jahrhunderts durch eine Entwicklung gefüllt wurde, deren überragendes Symbol der »Olympier« Goethe werden sollte. Selbst das in den letzten zwei bis drei Jahrzehnten neu erwachte Interesse an der Barockliteratur konnte wenig dazu beitragen, das Bild des 17. Jahrhunderts als saeculum obscurum der deutschen Geschichte zu revidieren.25

Immerhin ist seit 1945 viel geschehen, um die Entwicklung der politischen Ideen im Deutschland dieser Epoche nachzuzeichnen. Die Arbeiten von Forschern wie Leonard Krieger in den 1950er und Hans Maier in den 1960er Jahren boten entscheidende Impulse für ein neues Verständnis der grundlegenden Differenz zwischen der deutschen Tradition und der des Westens.26 Zuvor hatte man eher grob zwischen konservativer, wenn nicht gar autoritärer Konzeption von Staat und Gesellschaft und westlicher, Recht und Rechte betonender Tradition unterschieden.

Neuere Arbeiten haben vor allem die Theorie des Reichs zum Thema gemacht und sich damit beschäftigt, wie ein Begriff von Regierung entstehen konnte, der umfassender ist als entsprechende Ansätze etwa in der französischen oder englischen Tradition. Gerald Strauss hat die politischen und sozialen Folgen der Rezeption des römischen Rechts im 16. Jahrhundert beleuchtet.27 Robert von Friedeburg hat für den gleichen Zeitraum gezeigt, auf welche Weise die Idee einer Selbstverteidigung gegen einen ungerechten Monarchen die Entwicklung von Vorstellungen eines gerechtfertigten Widerstands gegen Anmaßungen der Autorität in England zwischen 1530 und 1680 beeinflusst hat.28 Deutlicher geworden ist auch der Einfluss von Denkern wie Pufendorf, dessen Werke häufig nur als Beiträge zu einer europäischen Tradition des Naturrechts gesehen wurden, auf Diskussionen in Deutschland selbst.29 Horst Dreitzel hat untersucht, wie Monarchie und Fürstenherrschaft vom frühen 16. bis zum frühen 19. Jahrhundert begrifflich gefasst wurden.30 Und Michael Stolleis hat erforscht, wie sich die deutsche Tradition des öffentlichen Rechts im Reich und in seinen Territorien auf die politische Theorie ausgewirkt hat.31

Indes müssen diese Forschungen noch mit den Entwicklungen in der Theologie, Philosophie und Literatur sowie mit den neuen Denkweisen über die Geschichte des Heiligen Römischen Reichs in Einklang gebracht werden. Darüber hinaus gehört es zu den vordringlichen Zielen dieser Arbeit, die einschlägige Literatur Studenten und jenen Gelehrten, die keine Spezialisten auf diesem Gebiet sind, näherzubringen.32 Die aktuellen englischsprachigen Studien zur europäischen Geschichte behandeln das Heilige Römische Reich nur am Rand und erwähnen selten Namen wie Melchior von Osse, Dietrich Reinkingk oder Veit Ludwig von Seckendorff, um nur drei bedeutende politische Theoretiker des 16. und 17. Jahrhunderts zu nennen.

Natürlich lassen sich in einer Arbeit wie dieser die Implikationen der erwähnten verfassungsgeschichtlichen, wirtschaftlichen, sozialen geistigen und kulturellen Darstellungen nicht en détail erörtern. Doch wird der Gang der Argumentation insgesamt von zwei umfassenden Fragestellungen bestimmt. Die eine betrifft politische Traditionen, die andere weiter gefasste Aspekte kollektiver historischer Erfahrung und Identität.

Die erste Fragestellung lässt sich als moderne Version eines traditionellen Themas charakterisieren: Es geht um die Unterschiede zwischen Deutschland und dem Westen. Dieses Thema ist seit Langem Gegenstand von Diskussionen; diente es vielen deutschen Historikern vor 1945 als Quelle nationalen Stolzes, sahen viele Historiker außerhalb von Deutschland, ebenfalls vor 1945, darin eines der langfristigen Probleme deutscher Geschichte, wie auch Historiker innerhalb und außerhalb von Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Eine ganz andere und fruchtbarere Perspektive gewinnt man, wenn man sich auf die Tatsache konzentriert, dass es am Ende des 18. Jahrhunderts in den deutschen Landen keine Revolution gegeben hat. Das scheint für deutsche Historiker im 19. und 20. Jahrhundert recht häufig von grundlegender Bedeutung gewesen zu sein. So begann etwa Hans Ulrich Wehler seine monumentale Gesellschaftsgeschichte mit dem Satz: »Am Anfang steht keine Revolution.«33 Für ihn, wie für viele andere Historiker des modernen Deutschlands, ist das kein Positivum. Folglich steht für sie die frühneuzeitliche Epoche im Zeichen des Fehlschlags. Das Reich und seine Territorien hätten, so heißt es, der Modernisierung Steine in den Weg gelegt. Gesellschaft und Wirtschaft seien es schuldig geblieben, der alten Ordnung entschlossen entgegenzutreten. Das gelte für die Reformation ebenso wie für das 18. Jahrhundert. Aber auch von den geistigen oder kulturellen Traditionen sei kein Impuls für den Wandel ausgegangen.

Doch ist das Ausbleiben einer Revolution nicht mit Stillstand gleichzusetzen und Wandel durch Evolution muss nicht unbedingt konservativ oder unpolitisch sein. Im Deutschland der Vormoderne gab es zwar keine Revolution, dafür aber Reformen.Tatsächlich lässt sich die Einheit der frühneuzeitlichen Epoche durch die Tatsache charakterisieren, dass es im Reich wie auch in seinen Territorien eine bemerkenswert dichte Folge von Reformphasen gab. Marksteine in diesem Prozess sind die Jahre 1517, 1555, 1648, 1700, 1740–1750 und schließlich 1789; um sie herum gruppieren sich die Abschnitte dieses Buchs. Die Kontinuität dieser Reformbewegungen zu betonen, heißt zugleich, das Jahr 1648 nicht, wie vielfach üblich, als die große Wasserscheide der deutschen Geschichte zu betrachten. Diese idée fixe der deutschen Historiografie ist von einigen bedeutenden Arbeiten explizit infrage gestellt worden, so etwa von Volker Press in seiner 1996 erschienenen Studie über Deutschland im 17. Jahrhundert und von Georg Schmidts Arbeit über das Reich von 1495 bis 1806 (erschienen 1999).34

Jede dieser zwischen dem späten 15. und dem späten 18. Jahrhundert sich ereignenden Reformphasen wurde von einer komplexen wie zugleich multikausalen Infragestellung des Status quo begleitet. Jede Krise wurde auf eine Weise gelöst oder zumindest beigelegt, die als konservativ zu beschreiben unangemessen wäre. Vielmehr brachte der Verlauf dieser Reformen eine Vielzahl einzigartiger Phänomene hervor, die eher als fortschrittlich angesehen werden können: einen imperialen Rahmen, der letztlich das friedliche Zusammenleben der großen christlichen Glaubensrichtungen erleichterte; ein imperiales System, das noch der kleinsten subsidiären Einheit Unabhängigkeit gegenüber den raubgierigen Neigungen und Ambitionen der größten Einheiten sicherte und für Mittel und Wege sorgte, damit alle Untertanen gegen ihre jeweiligen Oberherren vor ein kaiserliches Gericht ziehen konnten; Regierungssysteme, die in vielen Territorien in der Lage waren, umfassendere rechtliche, soziale und wohlfahrtsorientierte Ziele als viele der angeblich fortschrittlicheren westlichen Monarchien zu verfolgen. Und das sind nur einige der bemerkenswerteren Ergebnisse der deutschen Geschichte nach 1500.

Natürlich waren die Regierungen im frühneuzeitlichen Deutschland ähnlichen Beschränkungen unterworfen wie die jedes anderen Staats der damaligen Zeit. So geht man heute allgemein davon aus, dass der Absolutismus keineswegs absolut war. Die Rechtsprechung wurde beispielsweise häufig neu bestätigt wie auch berichtigt, was einiges über ihre mangelnde Effizienz aussagt. Die ehrgeizigen Ziele von Fürsten und Räten wurden durch das eigensinnige Verhalten von Individuen und Gruppen ebenso an der Verwirklichung gehindert wie durch den hartnäckigen Widerstand der Gesellschaft gegen von oben verfügte Reglementierungen. Doch trotz aller Ineffizienz formten die Ziele und Handlungen einer Regierung die Entwicklung der Gesellschaft in merklicher Weise.Widerstand von unten war, ebenso wie die Beteiligung des »gemeinen Mannes« am Regierungsprozess, zweifellos ein wichtiger Charakterzug der frühneuzeitlichen Gesellschaft in Deutschland und wurde von den Regierenden, seien es Fürsten oder Räte, auch als solcher anerkannt. Die vielfältigen Formen von Beteiligung und Widerstand wirkten ihrerseits auf die Entwicklung des die Gesellschaft prägenden Regierungsprozesses und sein Ethos ein.

Ähnliches gilt für das Reich. Kursorische Betrachtungen des Heiligen Römischen Reichs zitieren gern einige der zahlreichen kritischen Stimmen aus dem 18. Jahrhundert, die Klage über das Reich anstimmten oder es abschätzig als monströs, sklerotisch oder einfach nur absurd beurteilten. Doch lassen sich dagegen ohne Schwierigkeiten positive Einschätzungen anführen, die emphatisch leugneten, dass die Deutschen zurückgeblieben seien. Vielmehr priesen sie die »deutsche Libertät« als kennzeichnende Eigenschaft einer historisch einzigartigen »Rechtsordnung«. Tatsächlich begriffen die meisten deutschen Kommentatoren des späteren 18. Jahrhunderts, und sogar jene, die 1805 oder 1806 schrieben, das Reich als Staat, als begrenzte Monarchie, wenngleich mit spezifischen Traditionen, durch die es sich von seinen Nachbarn unterschied.

Wenn die Aufmerksamkeit auf diese positiven Bewertungen der deutschen Situation gelenkt wird, ist damit keine nostalgische Sehnsucht nach dem Alten Reich vermacht. Ebenso wenig soll geleugnet werden, dass das Reich dringend reformbedürftig, zugleich aber außerstande war, das dafür Notwendige in die Wege zu leiten. Immerhin aber ist es möglich, den Blick dafür zu schärfen, wie das Reich als politisches Gemeinwesen funktionierte und welche geistigen, religiösen und kulturellen Kräfte seine Entwicklung zum nationalen Gerüst für die deutschen Territorien formten. Das erste Hauptthema dieser Arbeit geht also von der Frage nach der Funktionsweise des Reiches aus und leitet von dort den Umgang mit geistigen und kulturellen wie auch mit wirtschaftlichen und sozialen Phänomenen ab.

Geistige und kulturelle Phänomene sind auch für das zweite Hauptthema – kollektive historische Erfahrung und Identität – von Bedeutung. Die Auseinandersetzung deutscher Historiker mit dieser Epoche war nach 1945 häufig durch die sorgfältige Vermeidung von Begriffen wie Staat und Nation geprägt. In gewisser Weise spiegelt sich darin – Ironie der Geschichte – das Bestreben ihrer nationalistisch argumentierenden Vorgänger, nur dass jetzt die frühe Neuzeit als Epoche der Zwietracht, wenn nicht gar der Dysfunktionalität gesehen wird, die eine »verspätete Nation« erst im 19. Jahrhundert beseitigen konnte.35

Diese raumgreifende Perspektive könnte auf offenkundige historische Tatsachen verweisen. Das Reich hatte keine Hauptstadt. Es bestand aus mehreren Hundert Untereinheiten, die im Reichstag repräsentiert waren (1521 waren es 405, 1780 immer noch 314). Abgesehen davon, gab es noch mehr als tausend häufig winzig kleine Einheiten, die keinen Sitz im Reichstag hatten. Allein die reine Vielfalt scheint jeden Versuch einer Verallgemeinerung unmöglich zu machen. Gerhard Köblers Historisches Lexikon der deutschen Länder etwa enthält Einträge zu über 5000 Territorien, die seit dem Mittelalter rechtlich verbürgt waren und deren weit überwiegende Mehrheit irgendwann zwischen 1500 und 1800 einmal existiert hatte.36 Zudem umfasste das Reich zwischen Rhein und Oder, zwischen Baltikum und Alpen eine außerordentliche Vielfalt von Landschaften, Wirtschaftsformen, sozialen Bedingungen und kulturellen Regionen. Und schließlich waren die Gebiete auch religiös aufgeteilt – seit der Reformation ein unüberbrückbarer Riss und eine Wunde, die nicht heilen wollte.

All dies scheint für den Allgemeinplatz zu sprechen, dass die Deutschen eine bestenfalls regional geprägte Identität entwickelten, die an den Ort – Stadt oder Territorium –, an dem sie lebten, gebunden war. Das Wort »Vaterland« beschreibt häufig eher diese lokale oder regionale Gebundenheit, bezieht sich aber durchaus auch auf das Reich, und es gibt mehr als genug Hinweise auf ein starkes Gefühl der Identifikation mit dem Reich in der frühen Neuzeit.37

Wenn man nationale Identität mit dem modernen Begriff von Nationalität in eins setzt, wird es schwerfallen, das in den deutschen Territorien herrschende Identitätsgefühl, das dem modernen Nationalismus voranging, angemessen zu begreifen. Natürlich lässt sich nicht einfach sagen, wie das Reich en détail von dem »gemeinen Mann« wahrgenommen wurde. Doch gibt es im Verlauf der frühneuzeitlichen Epoche nachweisbar ein wachsendes Bewusstsein für das Reich als Deutsches Reich und als eine Rechtsordnung, zu deren Institutionen sogar Bauern Zugang hatten. Darüber hinaus brachten die vom Reich geführten Kriege, insbesondere die gegen die Türken und Franzosen, ebenfalls patriotische Reaktionen hervor, die zur Verstärkung der Solidarität und des Gefühls einer gemeinsamen Identität und Schicksalsbestimmtheit beitrugen.

Solche Gefühle finden in den Denkweisen gebildeter Gruppen expliziteren Ausdruck und treten um 1500 als Bestreben nach einer Reform des Reichs ans Licht. Ebenso finden sie sich in den Überlegungen jener juristisch ausgebildeten Politiker des späteren 16. Jahrhunderts, die den durch die Reformation hervorgerufenen Konflikt durch Kompromisse beheben wollten. Sie finden deutlichen Ausdruck in den Schriften solcher Gestalten des frühen 17. Jahrhunderts wie Melchior Goldasts von Haiminsfeld. Sie finden sich mit zunehmender Häufigkeit ab dem späten 17. Jahrhundert. Und sie erhalten besondere Bedeutung im 18. Jahrhundert, etwa in Johann Christoph Gottscheds und Johann Gottfried Herders Reflexionen über die Unterschiede zwischen den »nationalen« Eigenschaften der Deutschen und der Franzosen oder in den umfassenden Kompendien über die imperialen Verfassungen und Gesetze von Gelehrten wie Johann Jakob Moser oder Stephan Heinrich Pütter.

Diese Haltungen werden häufig missverstanden und als Ausdrucksformen eines enttäuschten deutschen Nationalismus falsch dargestellt. Insbesondere die Wiederentdeckung von Tacitus’ Germania durch die Humanisten und die Konstruktion einer Mythologie des germanischen Ursprungs der Deutschen sind oft als Vorgeschichte der modernen nationalistischen Ideologie gedeutet worden.38 Untersucht man diese Traditionen jedoch im Licht der Tendenz, die das späte 19. und frühe 20. Jahrhundert ihnen zusprach, verfehlt man die Bedeutung, die sie in der frühen Neuzeit besaßen. Erst in diesem Zusammenhang werden Klischeevorstellungen vom enttäuschten Nationalisten um 1500 oder vom unpolitischen Künstler um 1800 zu Anachronismen.

Was sich stattdessen herausschälte, ist eine gleichermaßen spezifische, doch keineswegs düstere deutsche »Ideologie«, die mit Ideen vom Nationalstaat und dergleichen nichts anfangen konnte. Ihr ging es vielmehr um unterschiedliche Ebenen der Identifikation, die von der Region bis zum Reich reichen konnten, um eine Vielzahl von aufeinander bezogenen »Vaterländern«, was in der zeitgenössischen Formel »Einheit in Vielfalt« seinen Ausdruck fand.39 Dieses Einheitsgefühl war in den Diskussionen über »Deutschland« und deutsche Identität zwischen 1750 und 1830 sogar ein Gemeinplatz, in dem sich die kollektive historische Erfahrung der deutschen Territorien seit etwa 1450 widerspiegelte. Denn ungeachtet des Nachdrucks, mit dem einige Gelehrte den Ursprung deutscher Identitätsgefühle in das Mittelalter verlegten, war die Erfahrung, auf der dieser so kontinuierliche wie omnipräsente patriotische Diskurs samt den juristischen, kulturellen und religiösen Traditionen, die ihn gestalteten, beruhte, die Erfahrung des frühneuzeitlichen Reichs.

Die Geschichte der deutschen Länder in dieser Epoche ist nicht nur die Geschichte von Orten, Regionen und Territorien, sondern auch die Geschichte der Vereinigung dieser Unterschiedlichkeiten. Es ist die Geschichte ihres Überlebens als rechtliche und kulturelle Gemeinschaft, die seit der Reformation mit Herausforderungen konfrontiert war, an denen sie eigentlich hätte scheitern müssen. Es ist die Geschichte ihrer Solidarität angesichts permanenter äußerer Bedrohungen. Und nicht zuletzt ist es die Geschichte eines mitteleuropäischen politischen Gemeinwesens, das in der Politik des frühneuzeitlichen Europas insgesamt eine Schlüsselrolle spielte. Es ist vielleicht unvermeidlich, dass ein Werk wie dieses die Betonung auf die Vereinigung, wo nicht gar auf die Einheit, zu legen scheint. Die Erörterung allgemeiner Trends muss den Anschein erwecken, die vielen Ausnahmen, die es zu jeder Regel gibt, nicht angemessen zu berücksichtigen. Dennoch gehören Mannigfaltigkeit und, zeitweise, auch Inkohärenz zu den Phänomenen, die für ein Verständnis der deutschen Geschichte der frühen Neuzeit grundlegend sind, denn die wesentliche Eigenschaft des Reichs war die Bewahrung von Individualität und Differenz.

Anmerkungen

1 Bonney, Dynastic states, 305–360.

2 Elliott, »Composite monarchies«.

3 Faulenbach, Ideologie, 38–42; Eckert und Walther, »Frühneuzeitforschung«; Puschner, »Reichsromantik«; Thamer, »Reich«; Langewiesche, »Reichsidee«.

4 Zeydel, Holy Roman Empire, 15. Eine zweite Auflage erschien erst 1966, eine dritte 2009 in der Columbia University Press. Zeydel (*1893, †1973) machte Karriere als Professor für Deutsch an der Universität von Cincinnati, wo er von 1926 bis 1961 lehrte.

5 Bryce, Holy Roman Empire. Noch 1968 erschien die sechste Ausgabe von 1904 (überarbeitete Version 1906) in 14. Auflage.

6 Brechenmacher, Geschichtsschreibung, 209–239.

7 Fellner, »Reichsgeschichte«; Gnant, »Reichsgeschichte«; Klueting, Reich, 2–5.

8 Nützliche Einsichten bieten: Blänsdorf, »Staat«; Brechenmacher, »Österreich«.

9 Derndarsky, »Srbik«.

10 Burgdorf, Weltbild, 227–251, 277–283.

11 Langewiesche, »Reich, Nation und Staat«, 215–216; Schulze, Geschichtswissenschaft, 160.

12 Moraw, Reich. Nützlich sind auch folgende Werke: Prietzel, Reich, und Schubert, Spätmittelalter.

13 Schnettger, »Reichsverfassungsgeschichtsschreibung«, 146–151; Klueting, Reich, 7–17.

14 Schmidt, »Reich und die deutsche Kulturnation«, sowie ders., Geschichte, passim.

15 Vgl. etwa Schilling, »Reich«, und Hartmann, »Heiliges Römisches Reich«, 11–12, 21–22.

16 Vgl. insbesondere die in der Bibliografie aufgeführten Arbeiten von Horst Dreitzel, Caspar Hirschi, Alexander Schmidt, Georg Schmidt, Joachim Whaley und Martin Wrede.

17 Einige wichtige Kontroversen werden erörtert in Whaley, »Old Reich«, und Schnettger, »Reichsverfassungsgeschichtsschreibung«, 146–151.

18 Dorpalen, German history, 99–186; Vogler, »Konzept«.

19 Blickle, Leibeigenschaft.

20 Brady, German histories.

21 Geschichte des Pietismus, Bd. I und II.

22 Wollgast, Philosophie.

23 Hotson, Commonplace Learning; Mulsow, Moderne; vgl. auch die Essays in Mulsow, Spätrenaissance-Philosophie.

24 Vgl. Holzhey, Schmidt-Biggemann und Mudroch, Philosophie, sowie Schobinger, Philosophie.

25 Zuletzt: Meid, Literatur. Die umfangreiche Bibliografie ist in das Buch selbst nicht aufgenommen worden.

26 Krieger, Idea; Maier, Staats- und Verwaltungslehre.

27 Strauss, Law.

28 Friedeburg, Self-defence.

29 Dreitzel, »Zehn Jahre«, 383–395; Dreitzel, »Pufendorf«; Hammerstein, »Pufendorf«.

30 Dreitzel, Monarchiebegriffe.

31 Stolleis, Öffentliches Recht, Bd. I und II.

32 Eine bemerkenswerte Ausnahme ist Wilson, Reich, der sich mit wichtigen Aspekten der Epoche zwischen 1558 und 1806 beschäftigt.

33 Wehler, Gesellschaftsgeschichte, Bd. I, 35.

34 Press, Kriege; Schmidt, Geschichte.

35 Dieser in Diskussionen über deutsche Geschichte in der Moderne seit gut sechzig Jahren häufig benutzte Ausdruck stammt vom Titel der zweiten Auflage eines Werks von Helmuth Plessner: Die verspätete Nation. Über die politische Verführbarkeit bürgerlichen Geistes, das 1959 erschien und unter dem Titel Das Schicksal deutschen Geistes in seiner bürgerlichen Epoche zuerst 1935 publiziert worden war.

36 Köbler, Lexikon, VIII.

37 Whaley, »Reich«, passim.

38 Krebs, »Dangerous book«.

39 Whaley, »Kulturelle Toleranz«, 201, 216–224.

Das Heilige Römische Reich deutscher Nation und seine Territorien

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