Читать книгу Steuerstrafrecht - Johannes Franciscus Corsten - Страница 124
bb) Steuerliche Erklärungspflicht
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Pflichtwidrig unterlassen i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 2 kann nur, wer zur Aufklärung besonders verpflichtet ist. Die steuerlichen Erklärungspflichten ergeben sich aus den Steuergesetzen,[289] also aus der AO und den Einzelsteuergesetzen.