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II. Inhalt und Bedeutung

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Abs 1 S 1 stellt den zentralen Grundsatz des Außenwirtschaftsrechts auf, nämlich den Grundsatz der Außenhandelsfreiheit. Insofern enthält die Vorschrift ein klares Bekenntnis zu einem liberalen Außenhandel. Es handelt sich um eine einfachgesetzliche Regelung, die auch aus den Grundrechten und insbesondere aus Art 12 Abs 1, Art 14 und Art 2 Abs 1 GG folgt. Dies bedeutet auch, dass sämtliche Einschränkungen im Lichte der Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs eng auszulegen sind, und insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikte Anwendung findet.[4] Hierüber wird zudem eine Beweislastregel festgelegt. Über die verschiedenen genannten Gegenstände des Wirtschaftsverkehrs wird zudem der Regelungsgegenstand des AWG niedergelegt.

Außenwirtschaftsrecht

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