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c) Kapital- und Zahlungsverkehr

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Auch der Begriff des Kapital- und Zahlungsverkehrs ist nicht legaldefiniert. Es dürfte sich durchgesetzt haben, zwischen dem Kapital- und dem Zahlungsverkehr nicht mehr zu unterscheiden, sondern zusammenfassend jede Bewegung von Geld und Vermögenswerten hierunter fallen zu lassen.[10] Das AWG jedenfalls nennt den Kapital- und Zahlungsverkehr stets gemeinsam.[11] Auch in der AWV befasst sich das mit „Kapital“ überschriebene Kap IV ebenfalls mit dem Zahlungsverkehr, Kap VII wiederum legt die Meldevorschriften gemeinsam für den Kapital- und Zahlungsverkehr nieder.

Außenwirtschaftsrecht

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